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Yin und Yang des Immobilienmarkts – Corona

Das zurzeit alles beherrschende Thema Corona macht auch vor dem Immobilienmarkt nicht halt und bietet Anlass über dortige Preisentwicklungen zu spekulieren: Wohin entwickeln sich die Preise? Da es bekanntlich nicht nur einen Immobilienmarkt und somit auch nicht eine einzelne Preisentwicklung gibt, lohnt sich zunächst nur eine Gesamtwirtschaftliche Betrachtung.

Bei den übergeordneten Rahmenbedingungen für den Immobilienmarkt steht auf der negativen Yin-Seite sicherlich die, durch Corona verursachte, unsichere allgemeine wirtschaftliche Lage. Noch ist offen wie stark die Wirtschaft am Ende unter den Auswirkungen der Corona Pandemie leiden wird, zu wie vielen Geschäftsaufgaben und damit verbundenem Wegfall von Arbeitsplätzen dies führen wird. Arbeitslosigkeit und damit Wegfall von Einkommen hat direkte Auswirkungen auf den Immobilienmarkt, Mieter können ihre Miete nicht mehr zahlen und Vermieter ihre Finanzierungsraten bei der Bank nicht mehr bedienen. Mit den hier greifenden gesetzlichen Regelungen mit denen Mieter ihre Mietzahlungen und Vermieter ihre Ratenzahlungen nun stunden können, kommt allerdings ein weiterer Punkt auf der Yin-Seite hinzu: unvorhersehbare gesetzliche Rahmenbedingungen. Denn schon zuvor wurde seitens der Politik mit Mietpreisbremse und Mietendeckel in den Markt eingegriffen.

Dem allen gegenüber steht auf der positiven Yang-Seite des Immobilienmarkts der schon vor Corona bestehende und weiterhin andauernde Zuzug in die Großstädte, der im Speziellen dort auf wenig verfügbares Bauland und wenig neu geschaffenen Wohnraum trifft. Unterstützt werden die hohen Preise durch das historisch niedrige Zinsniveau, an dem sich – auch wegen Corona – auf absehbare Zeit voraussichtlich nichts ändern wird. Wenn Banken ihren Kunden mit höheren Guthaben sogar schon negative Zinsen berechnen, verstärkt dies den Investitionswillen in Sachwerte – zu denen eben auch Immobilien gehören – nur noch mehr. Das neue Ziel heißt dann nicht mehr möglichst hoher Gewinn und hohe Rendite, sondern schlicht: Werterhalt! Die Corona-Panik an der abstürzenden Börse unterstützt diesen Trend zudem.

Wohin entwickelt sich der Immobilienmarkt nun, Yin oder Yang?

Hier ist es wie in der chinesischen Philosophie, Yin und Yang ergänzen sich zum Ganzen und der Immobilienmarkt steckte in der Corona-Schockstarre. Verkäufer hielten ein, Käufer warteten ab – der Markt stand still. Und jetzt?

An dieser Stelle lohnt sich nun der detaillierte Blick auf den regionalen Immobilienmarkt. In Braunschweig und Umgebung ist der Markt nie überhitzt, wie es sich in den größten deutschen Metropolen schon eher abzeichnet. Mittlerweile werden die Preise auf bestehendem Niveau weiter angefragt und auch erzielt. Die Nachfrage überwiegt das Angebot. Erstbesichtigungen finden online und virtuell statt. Der Handschlag beim Verkauf erfolgt per Ellenbogen oder Verneigung mit anderthalb Metern Abstand.

Boden ist ein kostbares Gut, dass nicht nachproduziert werden kann. Das Bewusstsein hierfür ist gerade in diesen Zeiten geschärft worden. Denn besonders persönlich ausgeglichen in Yin und Yang ist, wer seinen eigenen Boden in Form des eigenen Gartens als Zufluchtsort hat. Die Preise für Immobilien mit Garten werden wohl sicher weiter steigen.

 

geschrieben von
Kevin Rumphorst
Prokurist – Jo. Wolter Immobilien GmbH

Maklertermin: Virtuelle Besichtigungen von Ogulo

virtuelle Rundgänge steigern die Verweildauer

Seit über zwei Jahren bieten wir als Makler Besichtigungen Online an

Das ist ein guter Grund zurück zu schauen und den Nutzen für unser Kunden, aber auch für uns als Makler auszuwerten.

 

Reichweite erhöhen mit virtuellen Besichtigungen

Der Fortschritt ist nicht aufzuhalten. Und wenn es um den Kundennutzen geht, sollte man neuen Ideen immer aufgeschlossen sein.

Früher wurden Neubau-Immobilien “vom Blatt” verkauft. Es gab liebevoll  aus Pappe gebastelte 3D-Modelle der Wohnanlage, aber die Wohnungen selbst existierten nur als Grundrisszeichnungen.

Die Kunden brauchten also viel Fantasie, denn Fotos gab es ja in den Maklerangeboten nur bei gebrauchten Immobilien.

 

Erfahrungen mit virtuellen Rundgängen von Ogulo

Anfang  2017 fügten wir den Service, Immobilien virtuell – also im Internet – besichtigen zu können ein.

Hintergrund war ein Neubauprojekt, bei dem die Wohnungen noch nicht erstellt waren.

Unsere Kunden konnten so ihre zukünftige Wohnung bereits besichtigen, lange bevor der erste Spatenstich getan war.

Damit waren wir die ersten in Braunschweig, die nicht nur mit 360-Grad Bildern, sondern kompletten virtuelle Wohnungs-Rundgängen als Immobilienmakler für einen Bauträger dessen Wohnungen anbieten konnten.

Die virtuellen Rundgänge wurden von Anfang an gut angenommen. Auch die sogenannten Best-Ager hatten keine Probleme damit sich für eine solche Besichtigung einzuloggen.

Die zwei folgenden Statistiken bestätigten dies im Nachgang: Knapp 90% der Wohnungen wurden noch vor dem Baubeginn verkauft und über 70% der Käufer der Wohnungen war zum Zeitpunkt des Kaufs über 60 Jahre alt und hatte die jeweilige Wohnung virtuell besichtigt.

 

Professionelle Immobilienpräsentation = Kundenbindung

Die längere Verweildauer auf unserer Projekthomepage durch die virtuellen Rundgänge von Ogulo hatten im Übrigen noch einen positiven Nebeneffekt auf das Google Ranking.

Die speziell für das Projekt eingerichtete Webseite erreichte bei den relevanten Schlagworten, innerhalb kürzester Zeit die TOP 20 im Google Ranking.

Davon profitierte nebenbei auch unsere Maklerhomepage, die über die Webseite des Neubauprojektes verlinkt war. Mehr Kontakte, aber auch eine längere Verweildauer auf der Seite selbst, hervorgerufen von Kunden, die die virtuelle Besichtigung mit Ogulo machten. Verweildauer auf der Homepage ist ein Zeichen für eine hohe Kundenzufriedenheit – also auch  ein guter Einstieg eine enge Kundenbindung.

 

Einmal beim Makler eingeloggt – alle Immobilien besichtigen

Das Login funktioniert nebenbei noch bei allen anderen Immobilienangeboten, die wir auf unserer Makler-Webseite präsentieren!

 

Ersetzt die virtuelle Besichtigung den Makler?

Natürlich kann und soll dies nicht diese virtuelle Besichtigung nicht bewährte Arbeit unserer Maklerkollegen ersetzen – aber sie kann deren Arbeit ergänzen.

Zum Beispiel wenn eine Eigentumswohnung vermietet ist und Mieter sich gegen Besichtigungen sperrt. Sei es aus Groll, oder auch aus Sorge vor den vielen unbekannten Menschen, die seine Wohnung “fluten” könnten, ist diese Variante für Verkäufer von Eigentumswohnungen sehr angenehm.

Darüberhinaus setzen wir die virtuellen Rundgänge inzwischen auch verstärkt in unserer Hausverwaltung ein. Die scheidende Mieter erpart sich viele Besichtigungen von Interessenten, wenn wir die virtuelle Besichtigung bereits vorab zur Verfügung stellen. Denn die potentiellen Nachmieter, deren Wünschen die Wohnung nicht entspricht, brauchen keine reguläre Besichtigung mehr machen.  Das hilft allen beteiligten Kunden und sorgt wiederrum für eine gute Bindung der Interessenten, die nämlich erkennen wie leicht und entspannt, man so einen ersten aussagekräftigen Eindruck von der betreffenden Mietwohnung bekommen kann.

 

Fazit

Aus unserer Sicht findet durch Ogulo ein Branding statt. Die Kundschaft erfreut sich am Mehrwert der Maklerleistung, aber auch der Hausverwaltung und honoriert dies mit Vertrauen und einer intensiveren Prüfung, also längerer Verweildauer auf  unserer Maklerwebseite. Die Googleposition wird nebenbei verbessert. Insofern ist die Entscheidung für Ogulo aus unserer Sicht haargenau die Richtige gewesen.

 

(c) 14.06.2019 braunschweig-makler.de

 

Energieausweis

Der Energieausweis feiert 2018 sein zehnjähriges Jubiläum!
Zeit für eine kurze, angemessene Würdigung und ein paar Worte zu den Veränderungen.

Der Energieausweis bei seiner Einführung

Mit Schrecken wurde er von der Branche aufgenommen, löste durchaus Hysterie aus, aber der Knall blieb aus und geblieben ist ein laues Lüftchen und ein kleiner Nachhall.

Seit Oktober 2008 ist der Energieausweis in Deutschland Pflicht.

 

Vermieten / Verkaufen ohne Angabe des Energieausweises – Vorsicht Falle!

Generell  muß ein Energiepass vorliegen, egal ob verkauft oder vermietet werden soll. Das ist inzwischen schon recht bekannt.

Was weniger bekannt ist, ist daß JEDER bei einem Immobilienangebot oder Inserat bereits Bezug auf den Ausweis nehmen und Auszüge daraus in der Anzeige veröffentlichen muß - egal, ob Makler, gewerblicher Vermieter oder Privatperson!

Das treibt natürlich Stilblüten und ruft allerlei unseriöse Abmahnkanzleien auf den Plan. Insbesondere private Inserenten bei E-Bay-Kleinanzeigen, Facebook, Scout oder Zeitungsanzeigen sind die üblichen Opfer. So eine Abmahnung geht ohne weiteres in den vierstelligen Euro-Bereich!

 

“Der Energieausweis ist so sinnlos wie ein Kropf”

“Er ist schlicht und ergreifend so sinnlos wie ein Kropf” , hörte ich erst vor wenigen Tagen von einem Kunden, über den Energieausweis – im Rahmen der Aufahmebesichtigung seines Einfamilienhauses. Ich erwiderte, daß er selbst es aber schätzen würde, wenn er Käufer wäre, wenn er einen Energieausweis hätte. Doch der Kunde winkte mit einer Handbewegeung ab.

“Augenwischerei, der Energieausweis öffnet die Tür zu Lug und Trug. Nur Schwachsinnige glauben, was darin steht. Jeder mit gesundem Menschenverstand erkennt doch, ob ein Haus dicke Wände, eine Dämmung und eine neue Heizung hat, oder nicht.” Mit diesen fiktiven und gänzlich theoretischen Angaben auf dem Energiepass könne niemand etwas anfangen, so der Kunde weiter – es würde nur dazu beitragen, das die jungen Leute immer dümmer würden, weil sie nicht selbst ihren Verstand einsetzen sondern solchem Quatsch Glauben schenken…

Harte Worte, sicherlich etwas überzeichnet, aber es steckt eine Menge Wahrheit im Kern.

 

Die Skala eines alten Energieausweises

Die Skala eines alten Energieausweises

 

Verkürzung der Skala auf dem Energieausweis

2008 wäre sein Haus (Baujahr 1936, im schnuckeligen Kaffeemühlendesign in Braunschweig Lehndorf) mit einem Wert von 220 kw/h pro m² noch im gelbgrünen Bereich gewesen, 2013 im roten Bereich, 2018 bereits außerhalb der Skala!
Das geschah wie folgt:
Es ist politischer Wille gewesen den Ernergieausweis erst einmal einzuführen und möglichst wenig Widerstand zu haben. Dazu mussten die ersten Ausweise erst einmal gut ausfallen.

Das perfide daran: Wenn man die Regeln verschärft und die Skala, die anfangs von 0 bis 500 reichte, so stark reduziert, daß sie nun von 0 bis 200 reicht, verdammt man eine Immobilie, welche vor zehn Jahren noch zeitgemäß schien, zur Energieschleuder – sie ist nicht mal mehr tiefrot, sie ist außerhalb der Skala – der letzte Ausweg: Abrissbirne.

 

Komische Empfehlungen auf Energieausweisen.

Wärme steigt auf. Das lernt man in der Grundschule.

Also sollte man doch denken, das wichtigste ist es, die Geschoßdecken so zu dämmen, daß keine Wärme mehr nach oben “entfliehen” kann.

Warum zwingt die Politik uns also, die Kellerdecke zu dämmen? Von da kommt doch keine Wärme – und falls doch, sie wäre ja willkommen!!!

Nun kann man sagen, “es schadet ja nicht”. Aber das tut es aber doch! Auch wenn Sie kein Styropor verwenden - die Herstellung der Dämmstoffe ist generell mit Energie verbunden, ebenso der Transport zum Händler und dann zum Kunden. Darüber hinaus habe ich ein Problem, nachdem ich die Decke gedämmt habe. Denn die Kellerwände sind nun kälter als die Decke, der Fußboden im Erdgeschoß, an den Stellen wo die Kellerwände an die Kellerdecke stoßen, vielleicht 1-2 Grad kühler. Genau dort wird also überschüssige Feuchtigkeit kondensieren und es kann Schimmel entstehen.

Der “Blower Door Test” wird ebenfalls auf Energieausweisen gern empfohlen. Er soll Schwachstellen aufdecken, an denen Wärme verloren gehen könnte. Bravo – auf dem ersten Blicke eine super Idee. Aber im Altbau nicht clever. Jeder Altbau braucht nämlich Luftaustausch, denn sonst wird die überschüssige Feuchtigkeit kondensieren und es gibt Schimmel.

Wir müssen also – so will es die Politik - jedes Haus abdichten, am besten rundum in Styropor einwickeln, um einen wohlwollenden Energieausweis zu erhalten. Danach müssen wir dann vier bis fünf Mal am Tag stoßlüften und bei offenem Fenster duschen, um die Feuchtigkeit abzutransportieren. Den Fehler erkennt der geneigte Leser hoffentlich selbst.

Alternativ könnten wir bei dem o.a. Kaffeemühlenhaus, Baujahr 1936 nun alle Wände aufhacken und ein Lüftungssystem einbauen. Das spart uns das Stoßlüften, aber die Installation und daraus folgende Renovierung sowie Unterbringung der Technik kostet ziemlich viel Geld und vor allem dauerhaft Energie für den Strom, mit dem man die Anlage betreibt –  aber wenigstens der Energieausweis wird super ausfallen!

Merken Sie was? Das ist vielleicht gar nicht das Ziel?

 

Energieausweis: Flucht in den Neubau

Man könnte meinen, es wäre der richtige Weg nun die ganzen alten Schabracken (z.B. das 1936er Kaffemühlenhaus in Braunschweig Lehndorf) abzureissen und moderne Neubauten hinzustellen, wo immer möglich. Die haben dann ganz tolle Energieausweise, die sind dann irgendwie so hingerechnet, daß lediglich ein Wert von 40 auf der Skala von 0 bis 200 auftaucht – Glückwunsch!

Reisen wir nun ins Jahr 2028 – mit ein bisschen Fantasie. Stellen Sie sich mal vor, die Skala des Energieausweises wird in den nächsten zehn Jahren ähnlich verschoben, wie in den letzten zehn Jahren. Dann liegt sie 2028 zwischen Null und 80.

Nochmal Glückwunsch – Ihr neues, cooles, kubistisches Lifestyle-Haus ist nun alt, denn es ist just raus aus dem grünen Bereich. Alt heißt aber nicht schön – denn der Zeitgeist hat ebenfalls dran geknabbert. Das Design ist 2028 nämlich ebenso wenig angesagt wie diagonal verlegte Terracotta-Fliesen heute.

Und das Vergleichsobjekt von 1936? Das ist immer noch ein zeitloser Klassiker.

Davon ab hat der Hausbau nicht nur Geld gekostet, sondern viel Energie verschlungen – und jede Menge Sondermüll erzeugt – die Umwelt wurde dank Energieausweis weitaus stärker belastet, als mit dem Klassiker, den Sie abreissen ließen.

 

Energieausweis - Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Grundsätzlich kann jeder Eigentümer für sein Gebäude einen bedarfsorientierten Ausweis erstellen lassen. Kosten: je nach Aufwand durchaus 500,00 Euro oder mehr.  Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist mit Preisen zwischen 25 und 100 Euro zwar die günstigere Variante, doch nicht immer ist der Energieverbrauchsausweis die zulässige Lösung. Mindestens eine der folgenden Auflagen müssen dafür erfüllt sein:

  • Es müssen sich mindestens fünf Wohnungen im Gebäude befinden.
  • Ein Bauantrag liegt vor, der nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.oder
  •  Das Gebäude wurde nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet.

Besitzt die Immobilie also weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem Stichdatum am 1. November 1977 gestellt, so ist der teurere Energiebedarfsausweis Pflicht. Eine Ausnahme gibt es für Gebäude, die nach der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 modernisiert wurden oder die Anforderungen bei Fertigstellung bereits erfüllt hatten.

Für Nichtwohngebäude, meist Gewerbeobjekte, kann wahlweise sowohl ein verbrauchsorientierter als auch ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden.

 

Der Bedarfsausweis kostet ein Vielfaches – ist er das auch wert?

Der Verbrauchsausweis ist also günstiger – aber nur für wenige Immobilien erlaubt. Das ist schade, aber vielleicht ist der Bedarfsausweis besser oder aussagekräftiger?
Den Verbrauchsausweis erstellt man selbst auf einschlägigen Webseiten im Internet. Die Werte werden nicht kontrolliert und der Aufwand beschränkt sich auf ein Minimum, wohin hingegen beim Bedarfsausweis ein zertifizierte Energieberater in Haus kommt und dieses inspiziert und etliches an Daten abfragt, die er dann selbst in einer Software eingibt. Das kostet natürlich Zeit – und die muß bezahlt werden.

Wenn Sie Glück haben, versteht der Energieberater sein Handwerk. Er erkennt, wenn mit den Werten auf dem Energiepass etwas nicht stimmt. Wenn Sie Pech haben, waren die Wochenendseminare, die er besucht hat, zwar ausreichend um Energieberater zu sein, aber nicht, um zu verstehen, was er da tut und wie man die ermittelten Werte so erfasst, daß dabei aus der Vielzahl an Optionen auch etwas Brauchbares herauskommt.

Eine Untersuchung des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ergab, dass selbst bei identischen Berechnungsgrundlagen für dasselbe Gebäude die Ergebnisse in den ausgestellten Energiepässen sehr stark abweichen. Die Gründe dafür mögen vielfältig sein, sprechen aber weder für das System an sich, noch für die Qualität der Ausbildung der zertifizierten Energieberater.

Beim Vergleich von 32 Verbrauchsausweisen und 21 Bedarfsausweisen traten Abweichungen bis zu 26 % bei den Verbrauchsausweisen, bei den Bedarfsausweisen bis zu 108 % auf: „Der eigentlich als hochwertiger geltende Bedarfsausweis hat in der Praxis eine unzureichende Zuverlässigkeit“.

 

Energieausweis: Resümee

Zurück zu meinem Kunden: Ja, er hatte in vielem Recht. Der Energieausweis war gut gemeint, aber schlecht gemacht. Und danach wurde nur verschlimmbessert.
Die persönliche In-Augenscheinnahme der Verbrauchsdaten des Vormieters / Verkäufers sind meist weitaus aussagekräftiger als theoretisch aus Listen hergeleitete Werte, die nur ein Ziel haben: Die Menschen zu zum Teil unsinnigen Dämm-Massnahmen oder dem Abriss von gut erhaltenen Häusern mit massiven Wänden zu motivieren.

Aber: Er hat uns dennoch aufgerüttelt. Er ist ein Mosaikstein dazu, daß wir heute bewusster mit Energie umgehen. Also, ganz sinnlos war er nicht.

 

Energieausweis – das Finale - Achtung Sarkasmus!!!

Viele Politiker hatten etwas zu tun. Und es gab Ausschüse – unzählbar viele Ausschüsse von Leuten die den Politkern zuarbeiten, Geld verdienen und deswegen nicht arbeitslos sind!

Außerdem hat er einem Heer von Arbeitslosen einen Arbeitsplatz geschaffen. Denn wenn mit ein paar Seminaren ist man schnell Energieberater und kann Sie in Grund und Boden objektiv beraten.

Glückwunsch!

 

PS: Und was haben wir als Immobilienmakler in Braunschweig mit dem Energieausweis zu tun?

Bei uns bezahlen Sie den Energieausweis nicht - es gehört zum Service, daß wir als Makler die Erstellung für Sie übernehmen.

Ende gut – alles gut!

 

#Energieausweis #Makler #Braunschweig #Energieausweiskostenlos #Energiepass

2018-02-24 (c) M. Wolter,  Jo. Wolter Immobilien GmbH, Makler in Braunschweig

 

 

Mietpreisbremse – 18 Monate in Braunschweig

Maklerblog von Jo.Wolter Immobilien aus Braunschweig am 30.06.2017

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Mietpreisbremse nutzt nur Gutverdienern

So titelt das Handelsblatt am 20.06.2017. „Neuste Untersuchungen zeigen“, so das Handelsblatt, „daß die meisten freien Wohnungen an Doppelverdiener gehen. Grüne, Linke und SPD fordern eine Verschärfung der Bestimmung“

 

Immobilienverband Deutschland warnte bereits 2013 vor der Mietpreisbremse

Nachdem der IVD bereits frühzeitig gewarnt hatte, wir berichteten in unserem Maklerblog am 21.11.2013 darüber . Bundesweit setzten sich nahezu sämtliche Fachleute dafür ein dieses wirklich kurzsichtige und objektiv erkennbar schlecht gemachte Gesetz zu verhindern.

 

Einführung der Mietpreisbremse in Braunschweig

In der IHK-Zeitung wurde ein Artikel von Maic Wolter zur Einführung der Mietpreisbremse in Braunschweig veröffentlicht, in dem – speziell im zweiten Absatz – konkret darauf hingewiesen wurde, wem die Einführung der  Mietpreisbremse wirklich hilft: Nämlich den Doppelverdienern ohne Kinder.

 

Drei Fragen zur Mietpreisbremse an die Politik, die vermutlich unbeantwortet bleiben:

Frage eins: Warum nahezu alle Parteien seinerzeit die Augen verschlossen haben, wenn sie so deutlich von Fachleuten bundesweit vor der Ratifizierung dieser einfältigen und kontraproduktiven Gesetzgebung gewarnt wurden?

Die zweite Frage ist, warum die Mietpreisbremse ohne echte Wohnungsnot in Braunschweig eingeführt wurde? Nur eine Handvoll CDU-Politiker, u.a. Haus und Grund Vorstandsmitglied Björn Hinrichs stimmten gegen die Einführung der Mietpreisbremse in Braunschweig.

Die dritte Frage, die sich nun besonders aufdrängt:  Warum sind die Politiker der drei vorgenannten Parteien so verbohrt, daß sie nicht anerkennen können , die die Mietpreisbremse  in jeder Hinsicht gescheitert ist und sie den sozial schwächeren Familien den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erst erschwert? Warum  halten sie an einem Gesetz fest, welches das Gegenteil bewirkt bzw. warum wollen sie es noch weiter verschlimmbessern?

 

Apell an die Politik: Hört auf Fachleute!

Liebe Bundespolitiker, wer auch immer Sie berät, hat mit seiner Einschätzung komplett daneben gelegen. Ihr Projekt ist gescheitert. Hören Sie doch lieber auf Leute, die sich mit sowas auskennen. Fragen Sie doch mal den Immobilienverband Deutschlands, IVD – der hat auch seinen Sitz in Berlin in Fahrradreichweite von Ihrem Büro!

Liebe Lokalpolitiker:  Wenn Sie aus ideologischen Gründen keinen Fachmann kennen (wollen), dann fragen Sie doch den Immobilienverband Deutschlands, IVD welche Kollegen vor Ort Ihnen mal Ratschläge zu Themen geben können, welche sich Ihnen offenbar verschließen.  Oder die suchen Sie sich aus den lokalen gelben Seiten ein paar Fachleute heraus, die Sie befragen können. Hauptsache Sie beschäftigen sich IDEOLOGIEFREI und VORURTEILSFREI mit Themen wie der Mietpreisbremse, anstatt dieses missratene Gesetz nun noch zu verschlimmbessern!

 

Apell an die Politik: Zeigen Sie Größe, korrigieren Sie Ihren Fehler – schaffen die Mietpreisbremse wieder ab.

 

Mr. Gorbachev, open this gate. Mr. Gorbachev, tear down this wall!
Ronald Reagan

 

Die Mietpreisbremse ist genauso falsch wie die Mauer war, die die SED (heute als “die Linke” in unserem Bundestag und ebenfalls Befürworter der Mietpreisbremse) eingesetzt hat, um Deutschland zu teilen. Nach 40 Jahren Engstirnigkeit war das Scheitern nicht mehr zu vertuschen und die Mauer war Vergangenheit.

Die Mietpreisbremse ist genauso falsch! Erkennen Sie dies! Sie haben einen Fehler gemacht und denen geschadet, denen Sie helfen wollten, nämlich den Familien und sozial Schwächeren. Sie haben  somit selbst  dazu beigetragen die Gentrifizierung in Braunschweig voran zu treiben. Zeigen Sie nun Größe und gestehen Sie sich doch ein, daß das “Murks” war und machen Sie es besser!

Liberalisieren Sie den Mietmarkt – auch wenn vielleicht kurzfristig die Preise wieder steigen, es wird keine Legislaturperiode dauern, bis der Markt gesättigt ist und die Mieten wieder fallen.

Ernten Sie schon bald die Früchte eines so stark gestiegenen Angebots anstatt sich weiter mit ideologisierten Verordnungen der Zukunft zu verschließen!

 

2017-06-30 Maklerblog von Jo. Wolter Immobilien

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TOP-Makler Braunschweig – Jo. Wolter Immobilien

Der Focus legt jährlich “Focus Spezial” über Immobilienmakler auf.

Jo. Wolter Immobilien aus Braunschweig gehört demnach auch 2017 wieder zu Deutschlands TOP-Maklern. Das ist für uns nicht überraschend, die Anerkennung freut uns dennoch und macht uns stolz!

Ernennungsschreiben zum TOP-Makler Braunschweig

Jo. Wolter wieder TOP-Makler für Braunschweig

 

Was uns ausmacht, ist aber nicht nur unsere gute Ausbildung, unsere Hingabe und die Qualität unserer Arbeit. Auch das handverlesene und breit gefächerte Angebot  an Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, Einfamilienhäusern, Dopplehaushälften, Reihenhäusern und Renditeimmobilien kann sich sehen lassen.

Unsere aktuellen Immobilienangebote finden Sie auf unserer Maklerwebseite

 

(c) 2017 Braunschweig – Makler – Jo.Wolter Immobilien GmbH

 

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Eigentumswohnungen – Neubau in Braunschweig

Ab Anfang April 2017 werden wir hier und auf unserer Maklerhomepage ein ganz besonderes Neubauprojekt in Braunschweig präsentieren.

 

Acht Neubau-Eigentumswohnungen nach KfW-55 Standard

 

Kein Neubaugebiet

Lassen Sie sich vormerken für diese besondere Immobilie, die in einer Baulücke nahe Ölpersee in Braunschweig entsteht!

 

Ausstattung der Eigentumswohnungen

Hochwertige Bodenbeläge und Haustechnik. Die strengen Anforderungen des KfW-55 Standarts werden erfüllt.

Verschiedene Extras, wie z. B. Sondernutzungsbereiche, Fahrstuhl, Fahrradkeller

 

Tiefgarage

Zum Haus gehören neun Einstellplätze in der Tiefgarage, mit eigenen Grundbüchern!

 

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(c) 03/2017 Maklerblog von Jo. Wolter Immobilien

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Bestellerprinzip – Resümee zwei Jahre später

Das Bestellerprinzip trat am 01.01.2015 in Kraft und viele reine Vermietungsmakler vor allem in den Metropolen wie Hamburg, Köln, München, Düsseldorf oder Berlin hatten existenzielle Ängste, denn das Bestellerprinzip – so meinten sie – käme einem Berufsverbot gleich.

provisionsfrei

Diese Ängste mancher Makler waren berechtigt, haben sich jedoch nicht manifestiert, denn der Makler, der den Mieter sucht, wird genau wie vor dem Bestellerprinzip benötigt und vom Vermieter eingesetzt.  Inzwischen weiß fast jeder Mieter, daß er keine Provision für seine Mietwohnung mehr zahlen muß, außer er möchte dies unbedingt. Selbst die Vermieter, die sich anfangs noch weigerten, den Makler zu bezahlen und glaubten, sie könnten das selbst genauso gut, haben zu ihren ursprünglichen Dienstleistern zurück gefunden.

Anerkennung für den Makler

Das Bestellerprinzip war generell also ein Segen für den Berufstand der Immobilienmakler, auch wenn vielleicht der eine oder andere Auftrag so nicht erteilt wurde.

Aber die Vermietungsaufträge, die heute durch den Wohnungseigentümer beauftragt und bezahlt werden, werden deutlich kritischer und bewusster erteilt. Denn der Vermieter hat nun natürlich auch eine ganz andere Erwartungshaltung an die Arbeit seines Dienstleisters. Er beauftragt  den Makler bewusst mit der Wahrnehmung seiner Interessen und erwartet für sein gutes Geld auch sorgfältige Arbeit und eine ordentliche Leistung, die auch im Vorfeld seitens des Auftraggebers klar umrissen werden kann.

 

Erleichterung für den Mieter

Der Mieter hingegen ist ein lästiges Übel los. Er braucht sich nicht mehr ungerecht behandelt zu fühlen, wenn die Besichtigung lediglich 10 Minuten dauert. Der Mieter braucht sich auch nicht mehr frustriert auszurechnen, wie der Stundensatz des Maklers ist, dem er bei einer Kaltmiete von 300,00 Euro eine Rechnung von 714,00 Euro zahlt.

Geht der Mieter nicht verärgert oder frustriert in ein Mietverhältnis, so ist die Stimmung gleich harmonischer und partnerschaftlicher, das nützt auch dem Vermieter, der mit der Dienstleistung zufrieden ist.

 

Marktbereinigung

Die Makler, die entgegen jeder Moral mit schlechter Arbeit als “schwarze Schafe” gegen den Ruf des eigenen den Berufsstandes gearbeitet haben, haben heute keine Chance mehr. Sie arbeiten entweder besser und vor allem leistungsorientierter oder sind nicht mehr tätig.

 

Fazit

Die Qualität ist ist insgesamt deutlich besser geworden.

Die Vermieter beauftragen bewusster und erkennen gute Leistungen an.

Die Mieter sind zufriedener.

Die Maklerschaft freut sich, daß die schwarzen Schafe deutlich weniger geworden sind.

 

Also hat das Bestellerprinzip definitiv Gutes bewirkt!

 

(c) Braunschweig-Makler.de 09.01.2017
Author: Maic Wolter

 

 

 

 

 

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ivd24 Immobilien auf Platz vier!

 

Braunschweig-Makler Blog von Jo. Wolter Immobilien am 08.12.2016

Das neue Immobilienportal www.ivd24immobilien.de ist auf Platz vier der Immobilienportale Deutschlands angekommen

Durch den Beitritt weiterer Landesverbände des IVD ging die Zahl der angebotenen Immobilien sprunghaft auf über 50.000 nach oben!

ivd24 Immobilienportal mit frischen Immobilien

www.ivd24immobilien.de

ivd24 überholt immonet

Bereits vor einigen Tagen hatte ivd bereits den Mitbewerber immonet hinter sich gelassen, als die Grenze von 40.000 Immobilienangeboten durchbrochen wurde.

Geschichte von immonet und ivd24

ivd24 und immonet sind eigentlich eng miteinander verwandt, denn sich haben die selben Gründerväter! Zur Erinnerung: Immonet war Ende der 90er Jahre selbst vom RDM gegründet worden und über Jahre das zweitstärkste Immobilienportal gewesen. Vom Einstieg des Axel Springer Verlages hatten RDM bzw. IVD sich eine Verbesserung der Marktanteile erhofft, dies wurde jedoch nicht erreicht und deshalb “unser Portal” endgültig an den Axel Springer Verlag abgegeben, der widerrum die Zusammenarbeit mit dem IVD aufkündigte und die Preise drastisch erhöhte.

Die Folge war ein massiver Rückzug der Maklerschaft aus dem Immonet, weswegen die Zahl der eingestellten Objekte rapide sank, während das Ende 2014 in Bayern neu gegründete Portal immer stärker wurde.

Aus den Fehlern der Vergangenheit wollen die IVD-Makler lernen. Deshalb legt man den Fokus nicht darauf, um jeden Preis die Spitze der Immobilienportale zu erreichen, sondern mit Inhalten und Qualität die Menschen zu erreichen. IVD24 ist unabhängig, werbefrei und nur IVD-Makler können ihre Immobilienangebote dort einstellen.

Die Erfolgsstory geht weiter…

ivd24 und Jo. Wolter Immobilien

Jo. Wolter Immobilien aus Braunschweig engagiert sich für den Erfolg von ivd24.de, indem dort alle Immobilienangebote als erstes eingestellt werden. Das bedeutet, daß wenige Tage nachdem die Suchkunden aus der Makler-Kartei die Immobilien-Exposés erhalten haben unsere Angebote bei ivd24.de eingestellt werden. Das hält den Immobilienbestand von ivd24 frisch und aktuell – “Content is king”

 

Lesen Sie hierzu auch unseren Makler-Blog-Eintrag vom 22.07.2016! 

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Einen ganz neuen Weg beschreitet das neue Immobilienportal ivd24.de

Braunschweig-Makler-Blog vom 22.07.2016:

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Mit dem neuen Immobilienportal ivd24 bricht eine neue Zeit an

Während die etablierten Immobilienportale immer noch darauf setzen, mit massiver Eigenwerbung in den Medien und mit erheblichen Budgets für Google und Google Adwords Besucher auf ihre Seiten zu bekommen, geht ivd24.de einen völlig anderen Weg – seit Juni 2016 sind auch die Makler aus Braunschweig dabei!

ivd24 hat kein nennenswertes Werbebudget

Neu ist unter anderem daß ivd24.de selbst keine Werbung schaltet, sondern lediglich mit Inhalten Erfolg haben will. Damit würde jeder kommerzielle Anbieter vermutlich scheitern. #ivd24 hat jedoch die Mitglieder eines gesamten Berufsverbandes hinter sich und kann mit echtem Content gegenüber den etablierten Portalen punkten.

Neue Immobilienangebote bald bundesweit!

Zeitvorteil bei ivd24-Immobilienangeboten

Die meisten Mitglieder des IVD stellen neue Angebote nämlich erst auf die eigene Makerhomepage und #ivd24. Oftmals wird erst mehrere Tage oder gar Wochen später in den etablierten Portalen inseriert – wenn überhaupt – denn dann ist für einen Großteil der angebotenen Immobilien bereits ein Käufer und erst recht ein Mieter gefunden, das heißt in den etablierten Portalen kommen weniger und vor allem weniger frische Angebote zur Veröffentlichung.

Diese Aktualität soll der Schlüssel und einer der Erfolgsgaranten für das neue Portal sein!

Der ivd24 Schwerpunkt: Immobilien

Auf ivd24 stehen Immobilien im Fokus und nicht uninteressante Serviceprodukte rund um die Immobilie, blinkende Werbebanner und nervige Werbe-popups für Umzugsunternehmen, Finanzierungsvermittler, Versorger oder Handwerker oder gar andere komplett artfremde Portale. Damit refinanzieren die etablierten Immobilienportale ihre Eigenwerbung zum Teil.

Statt den Kunden mit Werbung abzulenken gibt es die Volltext- und Detailsuche, der Objektvergleichsmöglichkeit und den ivd24-Immobilienfinder – so bietet das Portal statt dessen erstklassige Funktionen für die Immobiliensuche!

ivd24-Immobilien entwickelt sich rasanter als erwartet!

In Bayern und Baden-Württemberg wurde das Immobilienportal 2015 getestet und erst ab. 01. Juni 2016 auf die nördlichen Bundesländer ausgeweitet.  Dennoch sind aktuell sind bereits knapp 30.000  Immobilienangebote eingestellt! Und es ist noch jede Menge Steigerungspotential da, denn bislang ist erst die halbe Republik freigeschaltet. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil man beim ivd24 mit Qualität wachsen will.

ivd24 Kunden sehr zufrieden

Das zeigt sich auch bei den Usern – die sind rundum zufrieden, technische Schwierigkeiten wurden so vermieden und jedes neue Mitglied sauber und professionell freigeschaltet.

Die Zukunft der anderen Immobilienportale – mit dem neuen Konkurrenten ivd24

Wenn sich die etablierten überregionalen nicht wieder den wirklichen Interessen der Kundschaft zuwenden, werden sie mehr von der neuen Konkurrenz locker überholt, denn letztendlich zählt der Inhalt, oder wie man so schön sagt “content is king”. Und Inhalt kann man sich auch mit riesigen Budgets nicht kaufen, sondern zukünftig bei ivd24-Immobilien finden!

Ergo:  die aktuellen Immobilienangebote finden über die Maklerhomepage und www.ivd24immobilien.de.

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Immobilienblase in Braunschweig und Wolfsburg

Braunschweig-Makler-Blog vom 14.07.2015:

EINSPRUCH!

 

Aktuell keine Immobilienblase in Braunschweig oder Wolfsburg in Sicht!

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit werden wir auf die angeblich vorherrschende Immobilienblase angeprochen, aber widersprechen aber regelmässig.
Warum unser EINSPRUCH berechtigt ist, lesen Sie hier:

 

Die Immobilie, eine langfristige Anlage, kein volatiles Spekulationsgut

Über einen langen Zeitraum gesehen verhalten sich Immobilien natürlich genau so wie alle anderen Güter auch – sie werden teurer.

Allerdings nicht so extrem wie Rohöl und nicht so volatil Edelmetalle oder gar Aktien – nein bei Immobilien passiert das immer recht behäbig.
Aber im Schnitt über 100 Jahre betrachtet und währungsbereinigt bei ca. 4% pro Jahr.

 

Makler: Keine Immobilienblase in Braunschweig und Wolfsburg

Makler Jo. Wolter: “Definitiv keine Immobilienblase in Braunschweig oder Wolfsburg in Sicht”

 

Beobachtungszeitraum für Immobilien 15 bis 20 Jahre

Nun haben wir Braunschweiger mindestens eineinhalb Jahrzehnte der Stabilität hinter uns – und uns deshalb an feste Preise gewöhnt.
Jetzt wo der Markt jedoch spürbar angezogen hat und die verpassten Wertsteigerungen zumindest teilweise nachholt, sind viele schockiert und auch der Begriff „Immobilienblase“ wird immer wieder ausgesprochen bzw. mit Immobilienpreisen in Braunschweig oder Wolfsburg  in Verbindung gebracht.

Egal welchen längerfristigen Beobachtungshorizont man jedoch verwendet, immer wieder wird man feststellen, daß Immobilien in Wirklichkeit gar nicht über alle Maße teurer geworden sind – im Gegenteil!

Bei einer durchschnittlichen 3-Zimmer Eigentumswohnung in Braunschweig – mit  Beobachtungshorizont der letzten 20 Jahre (also von 1995 bis 2015) ist die tatsächliche Teuerung im Schnitt unter 2% pro Jahr!!!
Die Miete für die gleiche Wohnung hat sich übrigens ähnlich entwickelt.
In Wolfenbüttel fällt die Preissteigerung geringer aus, Wolfsburg ist durch die dortige, etwas üppigere Preissteigerung inzwischen fast auf Braunschweiger Niveau (in vergleichbaren Lagen.)

 

Woran erkennt man eine Immobilienblase?

Also sicher nicht an Preissteigerungsraten unterhalb der Inflation – sondern im Gegenteil – eine Immobilienblase führt zudem zu  (und resultiert aus) einer massiven Überhitzung des Immoblienmarktes.

Aber auch dies ist nicht der Fall.
Die Neubautätigkeit in der Region Braunschweig und Wolfsburg ist so groß, daß in einigen Teilmärkten (z.B. Büroimmobilien) sich bereits die Trendumkehr leicht abzeichnet.
Auch Wohnungen über 120m² die jahrelang leicht verknappt waren, sind in Wolfsburg, aber vor allem in Braunschweig in ausreichender Zahl im Angebot!

Also kein Grund zur Sorge – eine Blase ist nicht erkennbar.

 

Braunschweig und Wolfsburg bleiben bleiben Regionen mit überdurchschnittlich gutem Potential!

Bestätigt werden wir in diesem Zusammenhang auch vom Focus, der Braunschweig und Wolfsburg auf der Immobilienkarte ganz  klar im grünen Bereich führt.

Lesen Sie doch unbedingt dazu mal Focus-Online zu diesem Thema:

Link zum Artikel bei Focus-Online

Link zur Grafik von Focus-Online

Immobilien in Braunschweig und Wolfsburg vom Makler

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Der richtige Makler für Ihr Einfamilienhaus in Braunschweig

Braunschweig-Makler-Blog am 25.05.2016

Einfamilienhaus zu verkaufen!

Den heutigen Artikel möchten wir Ihrem Einfamilienhaus widmen! Egal ob Sie es selber nutzen, oder ob Sie es geerbt haben, wenn Sie Ihr Einfamilienhaus verkaufen wollen, sollten Sie immer professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, denn beim Verkaufen von Immobilien im Allgemeinen oder eines Einfamilienhauses im Speziellen, gilt es vor allem Vermarktungsfehler zu vermeiden, um einen fairen und angemessenen Preis für Ihr Einfamilienhaus zu bekommen. Lassen Sie sich dabei helfen!

Wir wissen, welche Fehler vermieden werden müssen, wann man am Markt sein sollte und wann nicht, welche Immobilienportale eher schädlich als hilfreich sind und was man sonst noch für Vermarktungskanäle nutzen kann, um den richtigen Käufer für Ihr Einfamilienhaus in Braunschweig zu finden – denn Sie brauchen weder neugierige Nachbarn, noch heuchlerische Interessenten und erst recht nicht ausführliche Besichtigungswochenenden mit etlichen Interessenten, die am Ende doch nicht kaufen.

 

Braunschweig Makler Einfamilienhaus

Ihr Einfamilienhaus in Braunschweig

 

Sie brauchen nur einen einzigen Käufer für Ihr Einfamilienhaus in Braunschweig – und den finden wir für Sie!

Wenn es darum geht, einen Makler aus Braunschweig zu finden, der ein Einfamlienhaus in Braunschweig professionell verkauft, dann sind Sie bei uns ganz richtig!

Bitte rufen Sie uns unter 0531-244770 an oder schauen Sie doch mal auf unsere Makler-Braunschweig-Homepage – www.wolter.de – um sich zu überzeugen, daß gerade wir der richtige Makler für Ihr Einfamilienhaus in Braunschweig sind.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

 

Herzlichst, Jo. Wolter Immobilien, Braunschweig, 25.05.2015

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Qualität und Qualifikation des Maklers

Braunschweig-Makler-Blog am 11.01.2015

 

Stellen Sie sicher, daß IHR MAKLER gut ausgebildet ist!

Leider ist der Begriff Makler nicht geschützt bzw. an nicht hohe Voraussetzungen gebunden, was die Ausbildung angeht.

Voraussetzungen um Makler zu werden – leider ein schlechter Witz!

Wenn jemand Makler werden möchte, muß er nur in “geordneten Vermögensverhältnissen” leben (umgangssprachlich ausgedrückt: nicht pleite sein) und darf nicht vorbestraft sein.
Der designierte Makler muß also nur mit einem polizeilichen Führungszeugnis beim Gewerbeamt in Braunschweig vorsprechen und sein Gewerbe dort eintragen lassen.
Dann kann er sofort loslegen, eine Überprüfung seiner Sachkunde findet nicht statt!

 

Makler suchen in Braunschweig

Den richtigen Immobilienmakler in Braunschweig finden

 

  SIE VERKAUFEN KEIN KAUGUMMI!

  ES GEHT UM VIEL GELD!

  VERTRAUEN SIE IHRE IMMOBILIE NUR PROFIS AN! 

 

Acht wichtige Kriterien bei der Auswahl des Maklers:

1.) Berufserfahrung des Maklers

Überprüfen Sie, wie lange der Makler schon in Braunschweig tätig ist.

 

2.) Haftpflichtversicherung des Maklers

Stellen Sie sicher, daß der Makler eine angemessene Haftpflicht- und Vermögensschadensversicherung hat.

 

3.) Binsenweisheit: Was nichts kostet, kann auch nichts sein!

Sie haben selbst eine Anzeige geschaltet. Und nun kommen etliche Makler auf Sie zu und bieten ihre Dienste kostenlos an. Da sollten Sie hellhörig werden!

Telefoniert Ihnen der Makler zudem noch aufdringlich hinterher und biedert sich an?
Das spricht dann wohl eher dafür, daß er seinen Job als Makler nicht besonders gut macht, wenn er ohne solche Aktivitäten sonst keine Verkaufsaufträge erhält!

 

4.) Fragen Sie Freunde und Kollegen nach deren Erfahrungen mit Maklern

Irgend jemand in Ihrem Umfeld hat bestimmt schon eine Immobilie gekauft oder verkauft und Erfahrungen mit Maklern in Braunschweig gemacht.

Fragen Sie diese echten und vertrauenswürdigen Menschen nach deren Erfahrungen. Diese Auskünfte sind weitaus wertvoller als vom Makler selbstgebastelte Referenzschreiben von angeblich zufriedenen Kunden auf seiner Webseite. Und wenn schon Referenzen dann lieber von verkauften Immobilien! Auf der Webseite des Maklers dargestellte Außenansichten von Referenzimmobilien sind weitaus glaubwürdiger, als Mails von Maklerkunde “Peter S. aus B.”

 

5.) Qualifikation des Maklers – Ausbildung

Ihr Makler sollte mindestens gelernter IMMOBILIENKAUFMANN sein. Das ist eine anerkannte dreijährige Berufsausbildung.
Noch besser wäre es, wenn der Makler Ihres Vertrauens mindestens ein seriöses Diplom an der Universität in Leipzig oder der DIA in Freiburg erworben hat.

Den Titel “Immobilienmakler IHK” kann man innerhalb von 14 Tagen erwerben! In einer Werbung aus Dezember 2014 bei Facebook heißt es wörtlich: “In nur zwei Wochen erreichen Sie am TA Bildungszentrum das deutschlandweit anerkannte IHK-Zertifikat”.  Wie kann man alles, was man wissen muß, um seriös Immobilien (also erhebliche Werte) zu vermitteln, innerhalb von nur zwei Wochen lernen? Bei einem Makler, der mit dieser Qualifikation sogar noch wirbt, sollten Sie vorsichtig sein!

ALSO VORSICHT IST GEBOTEN – hinterfragen Sie die gute und seriöse Ausbildung des Immobilienmaklers!

 

6.) Maklerbüro

Vorsicht bei “Einzelkämpfern” ohne richtiges Maklerbüro!
Wie soll ein Makler, der nicht einmal ein richtiges Büro unterhält und alles allein macht, Ihre Interessen richtig bzw. mit voller Aufmerksamkeit vertreten?
Was ist, wenn der Makler mal krank wird oder in den Urlaub fährt?
Wie kann er Kunden angemessen in seinem Büro empfangen und beraten, wenn er kein Büro hat?

Besuchen Sie den Makler, den Sie beauftragen wollen, unbedingt in dessen Büro!!!

Schauen Sie sich das Maklerbüro an, dann sehen Sie, wie der Makler arbeitet und ob es in seinem Maklerbüro so aussieht, wie es aussehen sollte, wenn er dort nicht nur Sie sondern auch den Käufer Ihrer Immobilie seriös empfangen und betreuen möchte.

 

7.) Maklerangebote / Internetauftritt

Prüfen Sie wie viele Immobilienangebote der Makler derzeit im Bestand hat – und wenn möglich auch deren Wahrhaftigkeit!

Denn Sie möchten, daß Ihre Immobilie die volle Aufmerksamkeit des Maklers hat. Ihr Haus soll aber auch nicht eines von vielen “Objekten” sein, welche dann vernachlässigt werden.

Sind zu wenige Häuser oder Wohnungen zum Kauf im Angebot, so sollten Sie genauso vorsichtig sein, als wenn es zu viele sind!

Das ausgewogene Verhältnis zwischen der Zahl der Mitarbeiter im Maklerbüro (vor Ort, in Braunschweig) und den angebotenen Immobilien erkennen Sie am Gesamtangebot des Maklers und der Darstellung seiner Mitarbeiter in der Verkaufsabteilung.

Sind es zu wenige Mitarbeiter, dann wird Ihr Haus/Ihre Wohnung vom Makler vermutlich nur bei Immobilienscout eingestellt und die Reaktionen abgewartet. Das ist keine professionelle Vermarktung!

Klasse statt Masse, sollte das Motto sein!

 

8.) Maklerverband IVD bzw. RDM / Grundstücksbörse Braunschweig e.V.

Der Makler sollte unbedingt beim IVD (Immobilienverband Deutschland) organisiert sein. Hier findet zumindest eine gewisse Qualitätssicherung statt.

In Braunschweig gibt zudem ein weiteres Qualitätskriterium für Immobilienmakler!
Hier gibt es die Grundstücksbörse Braunschweig e.V. – das ist ein eingetragener Verein von Maklern aus der Region Braunschweig.
Die Grundstücksbörse Braunschweig e.V. tagt alle zwei Wochen in der Industrie- und Handelskammer Braunschweig und kann auf eine fast 100jährige Tradition und Geschichte zurückblicken! Für die Mitgliedschaft in der Grundstücksbörse Braunschweig e.V. werden besonders hohe Ansprüche an Qualität, Ausbildung und Seriosität des Maklers gestellt. Mitglied wird man nur auf Einladung, wenn man strenge Kriterien erfüllt. Die Mitgliedschaft in der Grundstücksbörse Braunschweig ist also ein echtes Qualitätssiegel!

 

Wenn Sie alle acht Punkte dieser Maklercheckliste beim Abschluß eines Maklervertrages in Braunschweig und Umgebung berücksichtigen, dann sollten Sie auf der sicheren Seite sein.

 

Um es Ihnen einfacher zu machen – kurz und knapp unsere Makler-Antworten auf Ihre Makler-Fragen:

1.) Jo. Wolter Immobilien gibt es seit 1952
2.) Wir sind pro Schadensfall bis 1.130.000,00 Euro versichert – nachzulesen im Maklerimpressum.
3.) Wir arbeiten in Ihrem Interesse und für Sie, also sollten Sie uns auch bezahlen, wenn wir Ihre Interessen gut wahrnehmen sollen.
4.) Fragen Sie unbedingt Ihre Freunde. Da es uns schon über sechzig Jahre gibt, werden Sie sicher jemanden kennen, der über uns schon eine Immobilie gekauft oder verkauft hat.
Oder jemanden, der festgestellt hat, daß wir als Hausverwalter engagiert die Interessen unserer Auftraggeber vertreten.
5.) Wir bilden nicht nur selber Immobilienkaufleute aus, Herr Wolter ist zudem auch Mitglied des Prüfungsausschusses! Er selbst ist Diplom Sachverständiger und Immobilienwirt. Beide Titel hat er an der DIA an der Universität in Freiburg erworben.
6.) Besuchen Sie uns in unserem Maklerbüro am Petritorwall in Braunschweig. Den Stab an engagierten Maklern und Kollegen können Sie auf unserer Maklerwebseite im Bereich der Maklerteamvorstellung sehen.
7.) Hier Maklerangebote anklicken.
8.) Natürlich sind wir IVD Mitglieder und RDM-Makler. Herr Wolter ist zudem Vorstandsmitglied der Grundstücksbörse Braunschweig.

Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0531 – 244770

Herzlichst, Jo. Wolter Immobilien, Hausmakler in Braunschweig

Makler in Braunschweig finden

In Braunschweig den richtigen Makler finden!

 

 

 

 

 

 

 

Braunschweig-Makler-Blog vom 11.01.2015 (c) Jo. Wolter Immobilien GmbH

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MAKLER BRAUNSCHWEIG

Heute im Makler BLOG von Jo. Wolter Immobilien aus Braunschweig: Ein bisschen Geschichte…

 

Zu unserer Homepage geht es hier: www.wolter.de 

Startschuß für das Maklerunternehmen in Braunschweig

1952 wurde unser Makler Unternehmen in Braunschweig am Standort Schleinitzstraße 1 von Josefine Wolter gegründet.

Überall in Deutschland wurden neue Häuser gebaut, aber in Braunschweig hatte der zweite Weltkrieg  nicht nur Narben hinterlassen, sondern die Stadt fast völlig dem Erdboden gleich gemacht. Heinz Wolter war seinerzeit Geschäftsführer bei der Firma Sperling und beteiligte in jeder freien Minute am Wiederaufbau “seiner” Stadt. So kam es, daß er bekannt bei allen Bauträgern und Architekten und Bauherren war. Alle brauchten dringend Unterstützung bei der Suche von Mietern bzw. Vermittlung von Mietverträgen. Diese Lücke füllte Josefine Wolter noch neben der Erziehung ihrer beiden Kinder. Sie gründete Jo. Wolter Immobilien. Anfangs beschränkte sich die Maklerttätigkeit deshalb vor allem auf das Vermitteln von Mietwohnungen für die befreundeten Bauträger und Architekten. Die Firmengründerin machte sich als Maklerin allerdings so gut, daß sie sich vor Makleraufträgen kaum retten konnte. Deswegen mußte sie noch weitere Makler einstellen.

 

Wachstum im Maklergeschäft bereits in den 50er Jahren

Die Aktivitäten von Heinz Wolter beim Wiederaufbau von Braunschweig nahmen zeitgleich solche Dimensionen ein, daß kaum noch Zeit für seinen eigentlichen Hauptjob als Geschäftsführer bei der Firma Sperling mehr war. Heinz Wolter mußte sich entscheiden und die Entscheidung fiel für die Immobilien und die Tätigkeit als Makler in Braunschweig! Er trat in das Maklerbüro seiner Frau mit ein, welches zur Kommanditgesellschaft Jo. Wolter und Co, Braunschweig KG – kurz “JoWoCo” umgewandelt wurde.

Heinz Wolter betätigte sich jedoch nicht ausschließlich als Makler sondern zu einem erheblichen Teil auch weiterhin als Bauträger. Damit erweiterte sich aber auch die Reichweite und es wurde nicht nur in Braunschweig, sondern auch in anderen Regionen gebaut und gemakelt – je nach dem wo befreundete Architekten seine Unterstützung benötigten, z.B. in Springe am Deister und Haslach im Kinzigtal.

 

Neuer Standort für das junge Maklerbüro

Ziemlich bald genügte der Raum für das Maklerbüro in der Schleinitzstrasse 1 in Braunschweig nicht mehr und man zog mit dem Büro erstmals um – in die Celler Strasse 110 in Braunschweig.

 

Zweite Maklergeneration

1969/1970 kam Uwe Wolter, der Sohn und damit die zweite Generation Makler ins Unternehmen und wieder erweiterte sich die Palette. Uwe Wolter war in der ersten Zeit vor allem der Makler für das Auslandsgeschäft – so wurde von Braunschweig aus exklusiv (!!!) als Makler für ganz Deutschland Büroflächen in den Twin-Towers des World-Trade-Centers vermittelt. Uwe und Gisela Wolter studierten in dieser Zeit an der VWA, dem neu gegründeten Immobilienzweig der Universität Freiburg und legten dort ihre Diplomprüfungen ab. Während Uwe Wolter in den folgenden Jahren sein Augenmerk auf das Maklergeschäft legte konnte sich Heinz Wolter weiter auf die Bauprojekte in seiner Heimatstadt Braunschweig konzentrieren.

Durch diese vielen Braunschweiger Projekte wuchs zunehmend auch der Bedarf nach professioneller Hausverwaltung. Heinz Wolter konnte diesen Geschäftsbereich ab Mitte der 70er und während der 80er Jahre konsequent ausbauen und den Bedarf befriedigen, während sich Uwe Wolter auf das Maklergeschäft in Braunschweig und Umgebung konzentrierte.

Die Aufbruchstimmung – resultierend aus dem Mauerfall – erfasste auch Heinz Wolter, der sich ab Anfang der 90er Jahre gemeinsam mit Uwe Wolter parallel zum Hauptgeschäft in Braunschweig zudem auch in Magdeburg engagierte. Rückübertragene Immobilien warteten auf neue (alte) Eigentümer. In dieser Aufbruchstimmung erfüllte sich Heinz Wolter den Traum einer Filiale in der Landeshauptstadt in Magdeburg.

Das Maklergeschäft wuchs aber auch in Braunschweig weiter und Gisela Wolter kam 1994 ins Unternehmen, ebenfalls als Maklerin für Verkaufsobjekte.

 

Dritte Maklergeneration

Im Jahr 2000 kam mit Maic Wolter, nach Bankausbildung und Jurastudium, die dritte Maklergeneration  ins Unternehmen, welches damit dann schon 10 Mitarbeiter im Makler- und Hausverwaltungsgeschäft hatte. Er legte (ebenfalls berufsbegleitend) die Diplomprüfung an der Immobilienakademie der Universität Freiburg ab. In dieser Zeit wurde auch die Arbeit der Filiale von Magdeburg nach Braunschweig verlegt, da sich das Maklergeschäft dort so deutlich reduziert hatte und man die überregionalen Hausverwaltungen auch von Braunschweig aus betreuen konnte.

2006 erhielt Maic Wolter zudem den Titel Diplom Sachverständiger von der DIA Freiburg verliehen. In den folgenden Jahren fand behutsam der Übergang der Verantwortung für das Maklerunternehmen statt. Nun, im Jahr 2015, gehören zum Unternehmen (inklusive der Auszubildenden) knapp 20 Makler und Hausverwalter.

Als Makler sind wir heute hauptsächlich in Braunschweig tätig. Wir vermitteln aber auch Immobilien in Gifhorn, Wolfsburg und Wolfenbüttel (inkl. Umland, wie z.B. Vechelde, Cremlingen) als Makler.
Die Hausverwaltung betreut Immobilien in Braunschweig, Celle, Gifhorn, Goslar, Hildesheim, Magdeburg, Wernigerode, Wolfenbüttel und Wolfsburg.

 

Vierte Maklergeneration?

Die vierte Generation steht schon in den Startlöchern! Die Urenkelin von Maklerin Jo. Wolter heißt wieder Josefine – und möchte Maklerin, Schriftstellerin oder Tierärztin werden…

 

Wenn Sie einen Makler in Braunschweig suchen, kommen Sie um Jo. Wolter  nicht herum – rufen Sie uns an unter 0531-244770 – wir freuen uns auf Ihr Haus oder Ihre Wohnung!

 

Besuchen Sie uns!

Da dies hier nur unser Maklerblog ist, welcher Ihr Interesse wecken und Sie informieren soll, würden wir uns freuen, wenn Sie auf unsere Webseite schauen und hier noch in die Details gehen – Sie finden uns unter www.wolter.de

Dort finden Sie unsere Referenzen, eine Aufstellung des Verkaufsteams, Informationen über unseren hohen Ausbildungsgrad und natürlich unsere Maklerangebote!

(c) 2014 www.braunschweig-makler.de

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Provisonsfrei – meistens selbstverständlich!

Maklerblog von Jo. Wolter Immobilien, Braunschweig – Artikel vom 16.06.2014

 

GESETZLICHE NEUERUNG:

Ab Juni 2015 gilt das sog.  BESTELLERPRINZIP

Mietwohnungen sind ab 01.06.2015 generell für Mieter provisionfrei!!!

provisionsfrei

Wichtige Information für Wohnungssuchenden!
Nach Einführung des Bestellerprinzips sind Mietwohnungen generell provisionsfrei

 

Von uns kennen Sie provisionsfreie Mietwohnungen, das Bestellerprinzip war überfällig und ist zeitgemäß –  durch die Gesetzesänderung sind jetzt sind auch alle anderen Makler gezwungen nachzuziehen!

Unsere Angebote finden Sie auf unserer Maklerhomepage www.wolter.de

 

Achtung: Das Bestellerprinzip gilt lediglich für Mietwohnungen! Bei Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien gilt immer noch der freie Markt, hier kann es andere Ausprägungen bei der Gestaltung der Provision geben – das nennt sich dann “Ortsüblichkeit” – die ortsübliche Provision kann regional unterschiedlich sein. Ihre IHK sollte hierzu Auskunt geben können!

Erstellt: 16.06.2014
Update am 15.05.2015
(c) 2014 www.braunschweig-makler.de 

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Makler für Wolfenbüttel gefunden!

Maklerblog von Jo. Wolter Immobilien in Braunschweig – Artikel vom 16.06.2014

Als Makler für Immobilien in Wolfenbüttel heißen wir Sie herzlich willkommen auf unserem Makler-Blog.

 

Unsere Makler-Homepage erreichen Sie über www.wolter.de

Makler Braunschweig/ Wolfenbüttel

DER Immobilienmakler für Braunschweig und Wolfenbüttel

REGION 38 – KOMPETENZ IN BRAUNSCHWEIG UND WOLFENBÜTTEL

Unser Makler-Blog soll Sie über spannende und aktuelle Themen rund um Immobilien in Braunschweig, Wolfenbüttel und der restlichen Region 38 informieren – und Ihnen aufzeigen warum WIR die der richtige Makler für Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus in Wolfenbüttel sind.

Wenn man sich die Karte von Niedersachsen so anschaut erkennt man auch, daß wir in Braunschweig wirklich genau mittig in der Region 38 platziert sind und von hier aus das gesamte Umland als Makler professionell bedienen können. In der Region 38 sind wir nicht nur verwachsen, sondern auch hochspezialisiert. Deswegen stehen wir Ihnen auch in Wolfenbüttel oder Wolfsburg, Cremlingen, Vechelde oder Gifhorn mit gleicher Qualtät als Makler zur Seite! Das, was wir Ihnen, hier – in unserer Welt – an Know-how anbieten können, das schafft kein überregional operierender Makler oder gar international tätiges Maklerunternehmen. Die können angeblich alles ein bisschen – das jedoch genügt uns Immobilienmakler nicht – wir verlassen unsere Region nicht, sondern halten den Fokus auf die Orte der Region 38 – also auch Wolfenbüttel!

 

WIR KENNEN UNS IN BRAUNSCHWEIG UND WOLFENBÜTTEL AUS!

Wir wollen nicht überall ein bisschen wissen, sondern in Braunschweig und Wolfenbüttel den Markt kennen – und unser Wissen für unsere Kunden einsetzen.

 

IMMOBILIENVERTRAUEN SEIT 1952

Seit über 60 Jahren betreuen wir (inzwischen in dritter Maklergeneration)  Braunschweig und Wolfenbüttel als Immobilienmakler, wir haben hier als Makler deutlich über 3.000 Häuser und Wohnungen vermittelt, bzw. verkauft. Als Hausverwalter und Makler sind es zudem über 10.000 vermittelte Mietwohnungen!

 

Erfahren Sie mehr indem Sie uns unter 0531-244770 anrufen – oder unsere Makler Webseite unter www.wolter.de besuchen!

(C) 2014 MAKLER-BLOG von Jo. Wolter Immobilien, Braunschweig

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Energieausweis kostenlos

Maklerblog von Jo. Wolter Immobilien, Braunschweig - heute, am 03.06.2014 mit einem besonderen Service!

 

Jo. Wolter Immobilien, Makler in Braunschweig machts möglich – Energieausweis / Energiepass – kostenlos!

Legen Sie bei Bei Erteilung eines Maklerverkaufsauftrags diesen Coupon vor, dann übernehmen wir die Kosten für den Energieausweis!

Energieausweis / Energiepass kostenlos

 

 

KLICK: Mehr Informationen zum kostenlosen Energieausweis

KLICK: Mehr Informationen zum Braunschweig-Makler

 

(c) 2014 www.braunschweig-makler.de – der Blog von Jo. Wolter Immobilien, Makler in Braunschweig

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Die Bedeutung einer Grunddienstbarkeit

Maklerblog von Jo. Wolter Immobilien, Braunschweig – Artikel vom 29.05.2014

 

Grunddienstbarkeiten… der Makler kennt sich aus

Wir arbeiten in dritter Generation als Makler seit 1952 Braunschweig und vermitteln Immobilien aller Art, also Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser aber auch Mietwohnungen, Gewerbeimmobilien wie z.B. Büros, Praxen, Hallen, Lager und auch Ladenlokale in der Braunschweiger Innenstadt.

Insofern hatten wir es oft genug mit Grunddienstbarkeiten zu tun, um verschiedene Ausprägungen, aber vielleicht nicht alle kennen. Gern lassen wir Sie an unserem Wissen teilhaben – erlauben uns allerdings bei diesem, wie auch anderen Artikeln in unseren Blogs und auf unseren Webseiten den Hinweis, daß Sie lediglich in Grundzügen der Information diesen sollen. Wir lehnen jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit ab! Im Zweifelsfall konsultieren Sie zusätzlich Fachliteratur oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

 

Grunddienstbarkeiten – Gesetzliche Normen / Regeln

Grunddienstbarkeiten sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt – und zwar in den §§ 1018 ff. Damit gehören sie in den Bereich Sachenrecht.

 

Was ist eine Grunddienstbarkeit?

Die Grunddienstbarkeit ist eine Belastung eines Grundstückes (des dienenden Grundstücks) zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks)

 

Wo finde ich Grunddienstbarkeiten

Als erstes sei festgestellt, daß die Grunddienstbarkeiten grundsätzlich im Grundbuch einzutragen sind.

 

Arten und Weisen von Grunddienstbarkeiten

a) Beherrschung in der Weise daß dieser das dienende Grundstück in einzelnen Beziehungen nutzen kann (Beispiel: Wegerecht)
b) Beherrschung in der Weise daß auf diesem Grundstück bestimmte Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen (Beispiel: Ausschluss von Bebauung nach Größe, Höhe oder Gewerbeverbot)
c) Beherrschung insofern, daß der Eigentümer des belasteten Grundstücks bestimmte Rechte nicht ausüben darf (Beispiel: Duldung an sich übermäßiger Geräuschimmissionen durch einen Nachbarn).

 

Die Grunddienstbarkeit im täglichen Gebrauch

In der Praxis wird die Grunddienstbarkeit vor allem zur individuellen Gestaltung der Rechtsbeziehungen von Nachbarn eingesetzt, um durch Wege-, Überfahrts- oder Leitungsrechte (für Wasser, Abwasser, elektrischen Strom usw.) die Nutzbarkeit insbesondere eines Hinterliegergrundstücks zu regeln. Eine bloße vertragliche Vereinbarung der Parteien ist hier in der Regel nicht ausreichend, weil der Berechtigte sie nicht dem Erwerber des belasteten Grundstücks entgegenhalten könnte.
Im Gegenzug zur Belastung, die der Nachbar dulden muss, kann dieser verlangen, dass der Nutznießer ihn entsprechend entschädigt, sich beispielsweise an den Unterhaltskosten der Zufahrt beteiligt und ihm eineNutzungsentschädigung bezahlt. In einem Vertrag vereinbaren dazu beide Seiten, welche Rechte dem Hinterlieger zustehen sollen und wie viel er dafür bezahlen muss. Die Höhe der Kosten richtet sich in der Praxis nach der Häufigkeit der Nutzung, also danach, ob das Wegerecht nur privat genutzt wird, ob der Nutznießer dort seinen beruflichen Tätigkeiten nachgeht, zum Beispiel in einer Arztpraxis oder Steuerkanzlei oder ob es sich z.B. nur um ein selten genutztes Ferienhaus, eine Jagdhütte oder dergleichen handelt.

 

Unterschied Niesbrauch / Grunddienstbarkeit

Die Grunddienstbarkeit unterscheidet sich vom Nießbrauch als dem umfassenden Nutzungsrecht dadurch, dass sie nur einzelne Nutzungen des Grundstücks erlaubt bzw. nur bestimmte Handlungen oder Rechte ausschließt.
Die Grunddienstbarkeit wird – anders als die beschränkte persönliche Dienstbarkeit – nicht zu Gunsten einer bestimmten Person, sondern zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks bestellt. Damit geht sie bei Übertragung des dienenden oder des herrschenden Grundstücks jeweils mit auf den neuen Eigentümer über.
Die Grunddienstbarkeit als zivilrechtliches Rechtsinstitut ist zu unterscheiden von der öffentlich-rechtlichen Baulast, die Pflichten gegenüber hoheitlichen Rechtsträgern begründet.

 

Wie entsteht eine Grunddienstbarkeit

Die Grunddienstbarkeit entsteht durch Einigung der Eigentümer und Eintragung im Grundbuch des belasteten Grundstücks und gilt wegen des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs auch für Rechtsnachfolger. Die Eintragung zusätzlich im Grundbuch des herrschenden Grundstücks (Herrschaftsvermerk) ist möglich, aber nicht erforderlich. Der Berechtigte ist gegen Störungen seines Nutzungsrechts wie ein Eigentümer geschützt. Die Grunddienstbarkeit ist wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks iSv § 96 BGB.

 

Ist eine Grunddienstbarkeit (noch) angemessen? Anpassung an Zeiten und Sitten

Das Recht kann nur in der Weise ausgeübt werden, wie es vereinbart und im Grundbuch eingetragen wurde. Die Art und der Umfang sind festgelegt und können nur durch eine neue Vereinbarung und Eintragung erweitert werden. Möglich ist die Veränderung ohne Vereinbarung gegenüber der festgelegten Nutzung nur, wenn aufgrund der Zeit die technischen und wirtschaftlichen Verhältnisse sich geändert haben. Dies muss jedoch zur Zeit der Bestellung der Dienstbarkeit nicht vorhersehbar gewesen sein und die Benutzung des herrschenden Grundstücks in seiner Art ähnlich bleiben.
Bsp.: Besitzt der Eigentümer des herrschenden Grundstücks ein Wegerecht nur zum Begehen, darf er nicht darüber fahren. Auf einem Geh- und Fahrrecht darf nicht geparkt werden. Das Verlegen von Leitungen in einem Wegerechte ist nur möglich, wenn auch ein Leitungsrecht eingetragen ist. Ein Leitungsrecht zur Verlegung von Tonrohren darf heute mit Kunststoffrohren erfolgen.
Das Recht ist immer nur so auszuüben, dass der Eigentümer des dienenden Grundstücks und das Grundstück nicht über das vereinbarte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Die Interessen des Eigentümers sind zu wahren – nur das unbedingt Notwändige ist gestattet. Schäden, die durch die Ausübung entstehen, sind vom Verursacher zu ersetzen
Hinweis: Das Befahren eines Weges ist nur gestattet, wenn es dem herrschenden Grundstück auch nützt. Sinnloses, lediglich provokantes Überfahren auf einem Wegerecht wäre nicht statthaft.

 

Unterhaltungspflichten und Unterhaltungsmaßnamen

Die Pflicht zur Unterhaltung einer Anlage kann aus dem Gesetz entstehen (§ 1020 Satz 2 BGB). Allein der Berechtigte hat Sorge zu tragen, dass die Benutzbarkeit der Anlage gewährleistet bleibt. Unterhaltungsmaßnahmen sind zügig, sicher und nachhaltig durchzuführen.

 

Darf ich als Eigentümer des dienenden Grundstückes den Weg auch nutzen?

Bei beiderseitiger Benutzung (Mitbenutzungsrecht) besteht die Unterhaltsverpflichtung der Parteien im Verhältnis zueinander nach dem Umfang und der Intensität der beiderseitigen Nutzung der Anlage. Die Verpflichtung untereinander ergibt sich aus den § 748 und 742 BGB
Die Mitbenutzung von Anlagen durch den Grundstückseigentümer ohne explizite Regelung in der Bewilligungsgrundlage kann nur bejaht werden, wenn der Dienstbarkeitsberechtigte dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Grundsätzlich gehören Anlagen als wesentlicher Bestandteil (§ 94 BGB) zum Grundstück.

 

Regeln für die Verlegung einer Grunddienstbarkeit

Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Dienstbarkeit auf eigene Kosten durchsetzen, wenn die andere Stelle ebenso geeignet ist. Dies ergibt sich aus § 1023 BGB

 

Wie werde ich eine Grunddienstbarkeit wieder los

Eine Dienstbarkeit erlischt unter anderem, wenn der Eigentümer des herrschenden Grundstückes der Löschung zustimmt (Bewilligung). Dies kann in einem wechselseitigen Vertrag z.B. gegen eine Ausgleichzahlung erfolgen, aber auch freiwillig ohne Gegenleistung.
Die Löschung kann der Eigentümer des dienenden Grundstückes auch dann verlangen, wenn die Grunddienstbarkeit zeitlich befristet war und die Zeit abgelaufen ist, es eine auflösende Bedingung gab, die inzwischen eingetreten ist oder eine Verjährung gem § 1028 eingetreten ist.
Sie kann gelöscht werden, wenn sie nicht mehr ausgeübt werden kann oder die Vorteile für das herrschende Grundstück weggefallen sind und nicht wieder eintreten können.
Ein weiterer Grund für die Löschung kann sein, daß die Grunddienstbarkeit im Rahmen einer Zwangsversteigerung wegfällt.

 

Hinweis zu den Informationen zu Grunddienstbarkeiten und allen anderen Artikeln in unserem Makler-Blog:

Unser Makler-Blog dient NICHT der Rechtsberatung!

Im Zweifel oder im Einzefall konsultieren Sie bitte unbedingt die Fachliteratur, einen Rechtsanwalt oder Notar. Wir liefern hier lediglich einen Einstieg in die Materie und lehnen jegliche Haftung ausdrücklich ab!!!

 

BRAUNSCHWEIG MAKLER-BLOG 29.05.2014

Besuchen Sie unsere Webseite unter www.wolter.de – Dort finden Sie Maklerangebote zu Immobilien aus Braunschweig, Wolfenbüttel, Wolfsburg, Gifhorn und Peine!

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Das Grundbuch

Makler-Blog von Jo. Wolter Immobilien, Braunschweig am 29.05.2014

Vor jedem Verkauf prüft der Makler das aktuelle Grundbuch!

Das Grundbuch einer Immobilie wird beim Grundbuchamt geführt. Das Braunschweiger Grundbuchamt ist beim Amtsgericht in Braunschweig, An der Martinikirche 8 in 38100 Braunschweig.

Da es unzählige Beschreibungen zum Grundbuch gibt, die aber fast alle sehr kompliziert sind, versuchen wir hier einen kurzen, hoffentlich verständlicheren Zugang zum Thema Grundbuch zu ermöglichen. „In der Kürze liegt die Würze“, sagt man – natürlich bedeutet Kürze auch immer, daß die Beschreibung nicht ganz vollständig ist. Aber Vollständigkeit ist weder mit diesem noch den anderen Themen unser Ansinnen – wir möchten Ihnen helfen die Fachsprache ein wenig zu umgehen. Also ohne die Fachbegriffe die grundsätzlichen Hintergründe zu verstehen, damit Sie dann – bei Bedarf – mit Fachliteratur tiefer in die Materie einsteigen können.

Unser Makler-Blog dient NICHT der Rechtsberatung!

Im Zweifel oder im Einzefall konsultieren Sie bitte unbedingt die Fachliteratur, einen Rechtsanwalt oder Notar. Wir liefern hier lediglich einen Einstieg in die Materie und lehnen jegliche Haftung ausdrücklich ab!!!

 

Grundsätzliches zum Grundbuch

Wer sagt „ich hab ein Grundstück gekauft“ der meint meistens eine Wiese oder einen Bauplatz. Wer sagt „Ich hab ein Haus gekauft“ – der meint, er hat ein Grundstück mit einem Haus drauf gekauft – logisch. Ohne den Grund und Boden unter dem Haus, ist das mit dem Haus in den meisten Fällen eher schwierig darzustellen.

Dieser allgemeine Sprachgebrauch ist leider etwas irreführend. Solange kein sog. Erbbau (siehe gesonderter Artikel) vorliegt gehört zu jedem Haus auch ein Grundstück, aber nicht zu jedem Grundstück auch ein Haus.

Im folgenden wird also immer vom „Grundstück“ gesprochen, ob sich darauf „Baulichkeiten“ befinden spielt für das Grundbuch erstmal nur eine untergeordnete Rolle.

 

Grundbucheinsicht

Einsehen darf das Grundbuch jeder, der ein sog. „berechtigtes Interesse“ hat. Das ist leider sehr schwammig. Der Makler sollte z.B. eigentlich ein berechtigtes Interesse haben, wenn er einen Maklerauftrag hat. Trotzdem wird er ohne eine zusätzliche schriftliche Vollmacht zur Einsicht bei den meisten Amtsgerichten (wie z.B. auch in Braunschweig) abgewiesen. Wir von Jo. Wolter Immobilien, Ihrem Vertrauensmakler aus Braunschweig lassen uns deshalb diese Vollmacht grundsätzlich von jedem Auftraggeber zusätzlich vom Verkaufsauftrag erteilen und sehen das Grundbuch ein!

Das Grundbuch ist aufgeteilt in vier Teile:

1.) Bestandsverzeichnis

Hier wird präzise beschrieben, welcher Teil der Erdoberfläche gemeint ist – also welches Grundstück.

2.) Abteilung 1 des Grundbuchs

Hier werden die Eigentümer benannt.
Hinweis: Eigentümer ist derjenige, dem das Grundstück gehört, das muß nicht zwangsläufig derjenige sein, der es bewohnt (Eigentümer ist NICHT das Gleiche wie Besitzer!!! Vergleiche hierzu den Artikel im Makler-Braunschweig-Blog)

3.) Abteilung 2 des Grundbuchs

Hier ist vermerkt, ob jemand anderes noch irgendwelche Rechte an dem Grundstück hat, die den Eigentümer in irgendeiner Weise einschränken.
Hinweis: Das können z.B. Wohnrechte, Nutzungsrechte oder ähnliches sein. Wenn Sie hierzu mehr wissen wollen, schauen Sie doch in unseren Artikel zum Thema Grunddienstbarkeiten in unserem Makler-Braunschweig-Blog.

4.) Abteilung 3 des Grundbuchs

Hier stehen die Grundschulden/Grundpfandrechte – das sind Kredite, bei denen das Grundstück als Pfand gegeben wird. Damit sichert sich die Bank ab, für den Fall Schuldner seinen Kredit nicht zurück zahlen kann.
Hinweis: Grundschulden werden vor Auszahlung ins Grundbuch eingetragen und üblicherweise erst dann gelöscht, wenn sie vollständig zurück gezahlt sind. Deswegen kann es sein, daß der Betrag zwar auf 100.000 Euro lautet, aber nach zehn Jahren tatsächlich nur noch 70.000 Euro an tatsächlichen Schulden dahinter stehen. 

 

Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

Das Grundbuch geniesst „öffentlichen Glauben“. Das bedeutet, daß man sich (bis auf wenige kleine Ausnahmen) darauf verlassen kann, was im Grundbuch steht.
Hinweis: Welche Ausnahmen das sind, erklären wir in unserem Braunschweig-Makler Blog!

Natürlich prüft der Notar vor Abschluß des Kaufvertrages, ob derjenige, der das Grundstück verkaufen möchte, dies auch darf (sprich ob er in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen ist oder wirksame Vollmachten hat), aber manche treffen ja schon vor dem Notarvertrag Vereinbarungen über Anzahlungen, Zubehör oder gar dubiose Mietkauf-Vereinbarungen.
Deshalb der Hinweis: Wenn Sie also ein Grundstück kaufen wollen, welches laut Grundbuch Peter Müller gehört, Ihnen aber von einem Klaus Meyer angeboten wird, dann sollten Sie nachfragen, was denn den Herrn Meyer berechtigt, das Grundstück zu verkaufen, bevor Sie sich auf bindende Vereinbarungen einlassen. Besser noch – Sie kaufen vom professionellen Immobilienmakler, der muß es wissen!

Der Makler ist natürlich verpflichtet, das Grundbuch zu prüfen! Wenn er den Auftrag bekommt ein Grundstück zu verkaufen, holt er sich eine Vollmacht vom Verkäufer ein, das Grundbuch einzusehen. Erst wenn zweifelsfrei geklärt ist, daß der Auftraggeber das Grundstück auch verkaufen darf, wird er damit beginnen einen Käufer zu suchen – ist doch Ehrensache!

(c) BRAUNSCHWEIG-MAKLER-BLOG (aus den News von www.wolter.de hierher übertragen am 29.05.2014)

Maklerangebote aus Braunschweig und Umgebung finden Sie auf www.wolter.de – Gern vermitteln wir Immobilien in Braunschweig, Wolfsburg, Gifhorn, Peine, Lehre, Thiede, Cremlingen und Wolfenbüttel!

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Wolfsburg und Braunschweig – Hilfe – die Mieten sind explodiert!

Makler-Blog von Jo. Wolter Immobilien, Braunschweig – Artikel vom 27.02.2014

 

 

Hilfe – die Mieten sind explodiert!!!

Aufgrund des Artikels vom 22. Februar in der Braunschweiger Zeitung hatten wir Immobilienmakler und Hausverwalter aus Braunschweig einige Reaktionen aus der Kundschaft (Suchkunden und Anbieter von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern) und auch der Mieterschaft.

Aus unserer Sicht ist der Artikel viel zu spektakulär dargestellt. Aber das ist nicht schlimm, denn jeder weiß Journalisten leben von solchen Headlines.

Deshalb muß man nicht hysterisch werden, sondern sollte kritisch hinterfragen, wo diese Miet- und Kaufpreise tatsächlich herkommen! Dann kann man sich auch schnell wieder entspannen!!!

Natürlich steigen die Mieten und auch die Kaufpreise, auch in Braunschweig, Wolfenbüttel und Wolfsburg. Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben – sie tuen es kontinuierlich, mit kleinen „ups and downs“, aber im Ergebnis steigen sie. Aber da jede Immobilie, jeder Käufer und jeder Verkäufer individuell sind, kann man es sich mit solchen Aussagen nicht so einfach machen, wie es die Zeitung tut – deswegen der Sarkasmus in der Überschrift.

Angebotspreise und Angebotsmieten

Die betreffenden Angaben über Mietwohnungen aus Braunschweig, Wolfsburg und Salzgitter resultieren aus den Angeboten auf Immonet. Aus unserer Erfahrung ist Immonet ein sehr gutes und seriöses Portal, insbesondere auch für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser! Auf deren Auswertungen kann man sich verlassen.

Aber die Auswertungen basieren nun mal auf den Mieten bzw. Kaufpreisen, die die Verkäufer / Vermieter fordern. Die tatsächlichen Abschlüsse kennt Immonet natürlich nicht.

Renovierungsbereinigte Mieten

Mietsteigerungen in Salzgitter??? Schon komisch, erst recht weil die Mieten aufgrund mangelnder Nachfrage eher rückläufig sind. Das liegt daran, weil Wohnungen dort oftmals renoviert werden müssen, bevor es überhaupt zu einer Neuvermietung kommen kann – natürlich sind die Mieten nach der Renovierung höher als vorher. Deswegen hinkt der Vergleich und die angebliche Preissteigerung.

Mietspiegel

In Braunschweig hingegen werden Wohnungen derzeit eher selten vom Vermieter für eine Neuvermietung aufgehübscht, weil er auch ohne Renovierung hinreichend Interessenten für seine Wohnung findet.

Da der Mietspiegel den Braunschweiger Immobilienmarkt zudem erheblich reguliert, steigen die Mieten dort, insbesondere wenn bei der Neuvermietung nicht renoviert wird, deutlich langsamer und gesünder. Deshalb sind sie aber auch besser vergleichbar bzw. die tatsächliche Steigerung besser abzubilden.

Kaufpreise

Während der Mietmarkt stark reguliert ist, ist der Kaufmarkt frei. Kaufpreise für Wohnungen und Häuser kommen dadurch zustande, dass sie wirklich verhandelt werden und dementsprechend auch die tatsächlichen Begebenheiten des Immobilienmarktes widerspiegeln. Deshalb sind die tatsächlich erzielten Kaufpreise der bestmögliche Weg, um Preissteigerungen darzustellen – allerdings auch nur dann, wenn der Markt vollständig transparent ist und die Vergleichsobjekte entweder gleich oder zumindest ausstattungsbereinigt sind.

Dazu sollte man jedoch auch berücksichtigen, dass auf dem freien Kaufmarkt für Wohnungen und Häuser eher verhandelt wird, als auf dem Mietmarkt. Deswegen ist die Aussagekraft dieser Auswertung wiederum relativ unbrauchbar, weil sie lediglich auf dem Angebot, nicht dem Ergebnis der Verhandlungen fußt.

Man kann es ja mal versuchen…

Motiviert durch Zeitungsartikel wie dieser aus der Braunschweiger Zeitung versuchen doch einige Haus- oder Wohnungseigentümer ihre Immobilien zu utopischen Preisen zu verkaufen – nach dem Motto „ich kann es ja mal versuchen – kostet ja nichts, wenn keiner kommt und meinen Fantasiepreis zahlt, bleibe ich halt hier wohnen.

Solche utopischen Wünsche werden in solchen Auswertungen / Preisspiegeln, die lediglich auf Angeboten beruhen natürlich ebenfalls berücksichtigt und verfälschen die Realität erheblich – denn die betreffenden Häuser und Wohnungen, die nicht verkauft werden weil sie schlicht zu teuer sind verfälschen dennoch die Statistik der Immobilienpreise.

Die Schlussfolgerung daraus…

Am besten weiß immer noch der Immobilienmakler, was am Markt für Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, usw., vorgeht.

Wir Makler werden nämlich nur bei Erfolg bezahlt – wir kennen nicht nur die Angebotspreise sondern auch die echten Verkaufspreise. Wir waren auch tatsächlich in der betreffenden Eigentumswohnung, d. h. wir können echte Immobilienwerte auch ausstattungsbereinigt beurteilen.

Wenn Sie uns Makler fragen: Ja, die Immobilienpreise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen steigen in Braunschweig und Wolfsburg – ebenso wie die Mieten für die Mietwohnungen. Aber sie steigen (zum Glück) nicht so stark, wie es nach diesen unvollständigen Statistiken zu sein scheint!

Übrigens: Ab Mitte März gibt es den neuen Immobilien-Marktbericht der Grundstücksbörse Braunschweig, an dessen Erstellung wir maßgeblich mitgewirkt haben – auf www.wolter.de zu Download.

© 2014 Jo. Wolter Immobilien – Makler in Braunschweig – Immobilienvertrauen seit 1952

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Haben Sie (seit) 2009 Immobilien in Braunschweig gekauft?

Bitte anklicken um den Artikel in voller Größe zu lesen!

In unserem Archiv fanden wir heute einen Artikel den die Zeitung der Industrie- und Handelskammer Braunschweig 2009 – also direkt nach dem Ausbruch der Finanzkrise veröffentlicht hatte.

 

2009: Unbedingt Immobilien in Braunschweig kaufen!

In diesem Artikel haben wir, genauer gesagt unser Geschäftsführer, Herr Maic Wolter, Ihnen dringend empfohlen Immobilien in Braunschweig zu kaufen – und auch erklärt, warum sich der Immobilienkauf in Braunschweig gerade 2009 besonders lohnte!

Inzwischen gibt es die unterschiedlichsten Auswertungen hinsichtlich der Preisentwicklung von Immobilien Braunschweig und Umgebung – vorsichtige Beobachter sprechen von 20% Wertsteigerung, andere von über 40%! In einem erst vor wenigen Tagen erschienenen Artikel schreibt die Braunschweiger Zeitung, daß die Mieten in Wolfsburg seit 2009 um 81% und in Braunschweig um 40% gestiegen sein sollen.

Hätten Sie 2009 eine zentral und gut gelegene Eigentumswohnung für 200.000 Euro vom Makler Jo. Wolter Immobilien gekauft, so hätten Sie inzwischen also mit den Mieten alle Kosten gedeckt (und Überschüsse erwirtschaftet) und könnten diese Wohnung nun 40-80.000 Euro Gewinn wieder verkaufen – diese Rechnung drängt sich jedenfalls auf. So einfach darf man es sich jedoch nicht machen – vielleicht ist es etwas weniger, vielleicht ist es etwas mehr. In jedem Fall war es ein guter Rat vom Makler Ihres Vertrauens!

2014 Immobilien wieder verkaufen?

Um Himmelswillen – nein! Verkaufen Sie nicht, wenn Sie nicht müssen!!!

So ungern wir als Makler selbst auch sehen mögen, wenn die Menschen ihre Immobilien nicht verkaufen. Wenn Sie mit der Immobilie spekulieren wollen, dann nehmen Sie die Gewinne, die in nächster Zeit garantiert noch anstehen unbedingt noch mit!!!

Die Zinsen werden weiter fallen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche, folglich müssen die Preise weiter steigen – vielleicht langsamer, aber sie werden steigen. Die Präsidentschaftswahl 2016 in den USA, die Bundestagswahl 2017 in Deutschland – sie könnten Einflüsse darauf haben, ob wir als Makler weiterhin ein Kaufempfehlung für Immobilien gegenüber spekulativen Kapitalanlager n ausgeben.

Für alle anderen Immobilieneigentümer gilt: Ruhe bewahren – und  wenn Sie es genau wissen wollen – gern taxieren wir Ihre Immobilie aus der Sicht des Maklers und prüfen, wieviel Sie wirklich verdient haben, bzw. verdienen können, wenn Sie jetzt unbedingt wieder verkaufen wollen.

Rufen Sie uns an: 0531-244770 – oder besuchen Sie uns im Internet unter www.wolter.de

Herzlichst, Ihr Makler Jo. Wolter Immobilien aus Braunschweig

(c) 2014 – www.braunschweig-makler.de

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Einfamilienhaus mit Reichsheimstättenvermerk – was tun? Frag den Makler aus Braunschweig!

Maklerblog von Jo. Wolter Immobilien, Braunschweig  am 02.01.2014

Sie möchten ein Einfamilienhaus kaufen oder verkaufen, in welchem ein Reichsheimstättenvermerk eintragen ist?

Als Makler erleben wir solche Fälle regelmäßig – in Braunschweig gibt es immer noch einige Grundstücke auf denen der sog. Reichsheimstättenvermerk lastet.

Allein der Begriff „Reichsheimstätte“ klingt schon ziemlich angestaubt, mehr als das sogar – es klingt irgendwie nach drittem Reich – oder zumindest Weimarer Republik.

 

Reichsheimstättengesetz von 1920

Bis zum 1. Oktober 1993 konnten die öffentliche Hand sowie gemeinnützige Unternehmen sog. Reichsheimstätten ausgeben. Grundlage dafür war das Reichsheimstättengesetz (RHeimstG) von 1920 – somit ist zumindest klar, warum es irgendwie angestaubt klingt.

Die Reichsheimstätten dienten dazu, der Bevölkerung den Besitz von Wohneigentum mit besonderem Rechtsschutz zu ermöglichen. Das Wohneigentum war so festgeschrieben, dass es sich entweder um ein Einfamilienhaus mit Nutzgarten oder um ein Anwesen zur Bewirtschaftung durch eine Familie handeln musste. Reichsheimstätte kann also nur eine Immobilie sein, die im Notfall durch Früchte aus dem eigenen Nutzgarten zur Ernährung der Familie beiträgt – nur dann ist sie privilegiert und gehört geschützt.

Die besondere Sicherheit der Immobilie, also der “Reichsheimstätte” bestand in der absolut erstrangigen Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs und der erforderlichen Zustimmung des Ausgebers. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Eintragung von Zwangssicherungshypotheken waren ebenso unzulässig wie Vollstreckungen wegen nicht dinglich gesicherter Forderungen. Im Falle der Zwangsversteigerung – nicht beim Verkauf durch den Makler – hat der Ausgeber ein Vorkaufsrecht.

Begünstigte von Reichsheimstätten

Ausgeber von (Reichs-)Heimstätten konnten per Gesetz nur das Reich, die Länder oder Kommunen sein. Diese konnten allerdings weitere gemeinnützige Unternehmen als Ausgeber einsetzen. Die Nutzer einer Heimstätte wurden als Heimstätter bezeichnet. Durch den besonderen sozialen Aspekt der Heimstätte sollte diese auch einem speziellen Personenkreis zu Gute kommen: Als Heimstätter sind “Kriegsteilnehmer, insbesondere Kriegsbeschädigte, sowie Witwen der im Kriege Gefallenen und kinderreiche Familien (…) vorzugsweise zu berücksichtigen.” Grundsätzlich können aber auch andere Personen bei der Vergabe einer Heimstätte berücksichtigt werden.

Reichheimstättenvermerk ab 1998 bedeutungslos

Nach einer Übergangsregelung bis 31. Dezember 1998 ist der Reichsheimstättenvermerk mittlerweile gegenstandslos. Er kann – auch auf Antrag eines Grundpfandrechtsgläubigers – kostenfrei gelöscht werden.
Insofern soll Sie ein Reichsheimstättenvermerk nicht beunruhigen! Wenn wir, als Ihr Makler in Ihrem Auftrag den Kaufvertragsentwurf beim Notar in Auftrag geben, lassen wir den Vermerk vom Notar gleich mit löschen.

PS: Keine Regel ohne Ausnahme
Eine Besonderheit besteht jedoch auch heute noch: Für Grundpfandrechte, die bereits am 1. Oktober 1993 auf einer Reichsheimstätte eingetragen waren, gilt unverändert § 17 Abs. 2 Satz 2 RHeimstG. Diese Vorschrift besagt, dass Grundpfandrechte durch Tilgung erlöschen und nicht zu Eigentümerrechten werden. Konkret bedeutet das, dass diese Altrechte nicht abgetreten werden können.
Da jedoch Eigentümergrundschulden bzw. Grundschuldbriefe von den Banken ohnehin nicht gern als Sicherheit genommen werden, da sie die hohen Versicherungskosten für die Aufbewahrung scheuen ist diese kleine Ausnahme ebenfalls unbeachtlich – unabhängig davon daß seitdem durch Zeitablauf oder Verkauf vermutlich die meisten dieser über 20 Jahre alten Grundschulden bereits aus den Grundbüchern getilgt sind.

Noch Fragen?
Fragen Sie Jo.Wolter Immobilien, Ihr Makler aus Braunschweig oder besuchen Sie unsere Webseite www.wolter.de – wir wissen was zu tun ist!

Jo.Wolter – wir bewegen Immobilien, Makler, Hausverwalter und Gutachter aus Braunschweig

Immoblienvertrauen seit 1952!

(c) 2014 www.braunschweig-makler.de

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Mietpreisbremse schadet Mietsuchenden langfristig

Maklerblog von Jo.Wolter Immobilien aus Braunschweig am 21.11.2013

 

Mietpreisbremse, ein Segen für die Mieter – oder?

Trotz aller Warnungen der Wohnungswirtschaft haben sich CDU/CSU und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen auf einen weiteren Eingriff in die Vertragsfreiheit beim Wohnungsmietvertrag verständigt.

Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) hat zusammen mit Florian Pronold (SPD) am 05.11. bekannt gegeben, dass die bereits angekündigte Mietpreisbremse in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten umgesetzt werden soll. Das heißt, dass dort die Mieten bei einer Wiedervermietung nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. In welchen Städten die Maßnahme greifen soll, legen die Bundesländer fest.

„Die Mietpreisbremse richtet sich langfristig gegen die Mieter, obwohl diese davon profitieren sollen“, so Kießling, Vorsitzender vom Immobilienverband Deutschland (IVD). Außerdem konterkariere die Mietpreisbremse auch die politischen Ziele zum Klimaschutz und dem demografischen Wandel. „Das Mietniveau ist dann vielleicht niedriger, aber freie Wohnungen gibt es trotzdem nicht. Zudem sind die Wohnungen in einem schlechteren Zustand“, unterstreicht Kießling. Hinzu kommt, dass den Mietsuchenden mit geringem Einkommen die Mietpreisbremse nicht zu Gute kommt. Ein Vermieter wird sich auch bei einer Deckelung der Mieten immer für denjenigen mit der höchsten Bonität als Mieter entscheiden.

Zusätzlich zur Deckelung der Neuvertragsmieten ist geplant, die Kappungsgrenze im Bestand weiter herabzusetzen. Innerhalb von vier Jahren soll die Miete nur noch um 15 Prozent erhöht werden dürfen. „Würden die Mieten linear steigen, wäre das kein Problem“, sagt Kießling. Mieten folgten aber Zyklen, so dass sie teilweise stagnieren oder sinken, um dann in einigen Jahren deutlich zu steigen. „Die Herabsetzung der Kappungsgrenze nimmt Vermietern die Möglichkeit, in diesen Perioden die Miete anzupassen“, erklärt Kießling. „Vermieter werden daher künftig noch sehr viel stärker darauf achten, die Mieten regelmäßig anzuheben.“

Auch Jo. Wolter Immobilien aus Braunschweig kritisiert dieses Vorhaben, da Investitionen zur Verbesserung des Gebäudebestands künftig unterbleiben werden, weil sie nicht wirtschaftlich sind. Auch wird damit die Neuerstellung von Mietwohnungen weiterhin unwirtschaftlich bleiben, so daß es bei der Verknappung bleibt.

Die Mietpreisbremse ist insofern kontraproduktiv und schadet im Ergebnis vor allem den sozial schwächeren Mietern, die kein Wohnungseigentum schaffen oder Mietwohnung angemessen modernisieren können – falls sie bei der Vergabe überhaupt berücksichtigt werden, denn ein Vermieter wird sich üblicherweise bei der Auswahl der Bewerber für eine Mietwohnung an deren Solvenz / Bonität orientieren.

Wie üblich schießt die Politik übers Ziel hinaus. Eine Liberalisierung würde zwar kurzfristig zu höheren Mieten führen, aber vor allem den Neubau von Mietwohnungen ankurbeln – und somit die Verknappung beenden und somit auch wieder zu sinkenden Preisen führen – komisch, daß die Politik so einfache Prozesse nicht versteht…

Maic Wolter, Jo. Wolter Immobilien, Braunschweig, 21.11.2013

 

 

 

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Preissteigerung bei Mietwohnungen in Braunschweig bei durchschnittlich 30,4% – Das meint Ihr Makler aus Braunschweig dazu.

Makler-Blog von Jo. Wolter Immobilien aus Braunschweig am 23.04.2013:

Dramatische Preissteigerungen bei Immobilien in Braunschweig – stimmt das?

Nach einer Studie der Ratingagentur FERI für den Beobachtungszeitraum 2007 bis 2012 ergibt sich für Braunschweig eine durchschnittliche Preissteigerung von über 30% bei Mietwohnungen. Damit liegt Braunschweig bundesweit auf Platz 3 – das meint der Braunschweiger Makler dazu:

Wir werden oft auf diese Studie angesprochen, meist werden wir gefragt, ob das überhaupt stimmt bzw. realistisch ist.

Über einen Beobachtungszeitraum von 6 Jahren ergibt sich nach der Studie für Braunschweig eine jährliche Preissteigerung von 5% – und schon klingt es gar nicht mehr so dramatisch. Berücksichtigt man ferner man, daß in den vorhergehenden 15 Jahren die Makler in Braunschweig keine nennenswerten Mietsteigerungen zu vermelden hatten, so relativiert sich das Ganze um so mehr – bzw. verkehrt sich ins Negative, denn über diesen Beobachtungszeitraum von 20 Jahren war, selbst unter Berücksichtigung dieser Steigerung die Inflation (Teuerungsrate) immer noch höher als die Mieterhöhungen in Braunschweig – also insgesamt ein kleiner Realverlust für die Vermieter trotz steigender Mieten!

Wir als Makler halten das Ergebnis Studie auf jeden Fall für realistisch. In Braunschweig gab es tatsächlich einen großen Nachholbedarf bei den Mietsteigerungen. Und dieser ist immer noch nicht gestillt, denn der Nachfrageüberhang ist immer noch zu spüren – und die echten Mietsteigerungen im Wohnungsbestand fielen tatsächlich sogar deutlich niedriger aus, als uns diese Studie glauben lässt – denn inzwischen gibt es in Braunschweig nicht nur einen Mietwohnungsmarkt sondern zwei. Diese Studie hat beide wie folgt zusammengefasst:

Für die insgesamt über 30%ige Mietsteigerung in Braunschweig kommen mehrere – sich verzahnende und verstärkende Faktoren zusammen. Zum Einen haben wir ein grundsätzliches, bundesweites Phänomen, nämlich die Flucht in die Sachwerte, resultierend aus der Eurokrise. Dieses Phänomen verstärkt – den ebenfalls bundesweiten –Trend zur Zentralisierung beim Kauf von Immobilien. Denn Land (besonders in zentralen und guten Lagen) ist unvermehrbar.
Dabei bleiben die Landkreise vielerorts auf der Strecke, denn dort kann immer wieder, schnell und unbürokratisch neues Bauland ausgewiesen werden, so wie dies in den letzten Jahren auch inflationär betrieben wurde. Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft, insofern können ländliche Gemeinden in dieser Studie nicht ganz vorn dabei sein – abgesehen davon, daß die Nachfrage nach Mietwohnungen in ländlichen Gebieten seit jeher nicht besonders ausgeprägt ist.

Braunschweig hat keine Landkreise (mehr) und ist von engen Stadtgrenzen umschlungen. Insofern ist Land ein nicht unbegrenzt verfügbares, knappes Gut, welches stark nachgefragt wird, was sich wiederum auf die Preise auswirkt – denn hier kann die deutlich belebte Nachfrage nicht bedient werden. Wer trotzdem in Braunschweig leben will, weicht also in den Mietwohnungsmarkt aus und verstärkt auch in diesem Teilmarkt die Nachfrage.

In den 70er, 80er und 90er Jahren wurde darüber hinaus in Braunschweig eine verfehlte Wohnungsbaupolitik betrieben. Es wurde zu wenig Bauland ausgewiesen und auch keine Anreize für Investoren gesetzt. Dies wäre das richtige Mittel gewesen, um das aysmetrische Mietrecht (in Gesetzgebung und Rechtsprechung) auszugleichen. Der Mietspiegel in Braunschweig ist ebenfalls über Jahre Gift für Investoren gewesen – denn die Preise für die Erstellung von Wohnungen steigen im freien Markt unaufhörlich, während die Mieten durch den Mietspiegel künstlich gedeckelt blieben. Solange (unabhängig von den Risiken durch Mietausfall oder Mietnomaden) die Vermietung nur bis zu einem Entstehungspreis von bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter wirtschaftlich ist, wird kein Investor Miethäuser bauen, sondern für sein Kapital einen sichereren Hafen suchen.

Weiterhin wächst die Zahl der Einwohner von Braunschweig seit einiger Zeit überdurchschnittlich. Auch die Neubürger verstärken die Nachfrage nach Mietwohnungen. Die Generation „50plus“, auch „Best-Ager“ genannt, verkauft derzeit tendenziell das Haus im Grünen, um in die Nähe des Theaters, von Ärztezentren und fußläufig erreichbaren Kulturangeboten zu ziehen. Spätestens durch den Verkauf des Hauses betucht und meist um die Kosten von Kindern in Ausbildung erleichtert, können finanziell größere Schritte getan – und damit höhere Mieten oder Kaufpreise gezahlt werden – was den Nachfragedruck weiter erhöht.

Wo früher das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage ausgewogen gewesen ist, überwiegt nun die Nachfrage, so daß bei Neuvermietungen der Mietspiegel ausgereizt werden kann. Darüberhinaus führt die aktuelle Zinssituation dazu, daß frei werdendes Kapital alternativ angelegt werden muß. Die Kombination aus Sicherheit und Rendite hat die Vermietung von Neubauwohnungen quasi über Nacht wieder attraktiv gemacht. Die Rendite ist zwar (verglichen mit früher) schwach, aber nicht so schlecht wie vergleichbare Anlageformen. Der Mietspiegel greift darüber hinaus bei der Vermietung von Neubau-Erstbezug nicht.

Somit entsteht gerade ein zweiter Mietmarkt, mit der Freiheit die Preise zwischen zwei Parteien – auf Augenhöhe zu vereinbaren. Und diese Mieten fallen gemeinhin aus deutlich aus dem Raster, denn es handelt sich um exklusive Neubauten für exklusive Nachfrager. Dieser neue, zusätzliche Mietmarkt ist in einer Stadt, die in der Vergangenheit so investitionsfeindlich war natürlich so stark ausgeprägt, daß die durchschnittlichen Mieten – arithmetisch gemittelt aus beiden Teilmärkten eine so deutliche Preissteigerung aufzeigen.

Insofern gibt es keinen Grund für die klassische Mieterschaft verängstigt zu sein, denn der Mietspiegel für den Bestand existiert immer noch und hält die Preise auch zukünftig auf einem ausgesprochen niedrigen und sozialverträglichen Niveau. Die Neubauwohnungen gehören in Bälde auch zum Bestand und werden dann auch unter die Regulierung fallen. Darüberhinaus ist die Verdichtung in Braunschweig sehr ausgeprägt und die Bautätigkeit so überproportional, daß der Nachholbedarf bald erschöpft sein dürfte. Am Horizont werden (inflationsbereinigt) sinkende Mieten bald wieder in Sichtweite sein.

Es sollte die Aufgabe der Gesetzgebung und der Rechtsprechung sein, weniger in die Märkte einzugreifen, dann können zukünftig extreme Schwankungen vermieden werden.

Provisionsfreie Mietwohnungen zu fairen Preisen in Braunschweig gibt es beim Braunschweig-Makler: Jo.Wolter Immobilien!

(c) 2013 www.braunschweig-makler.de

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Ende der Verknappung in Braunschweig in Sicht? Das sagt der Makler:

Makler-Blog von Jo. Wolter Immobilien, Braunschweig am 11.02.2013

Das derzeitige gesunde Wachstum in Braunschweig ist genau das Richtige für Selbstnutzer und konservative Anleger und ein guter Grund den Makler zu konsultieren. Aber vielleicht ist das Ende der Knappheit am Wohnungsmarkt in Braunschweig in Sicht?

Während Interessenverbände der Mieter immer noch über angeblich zu stark steigende Mieten fabulieren und dabei außer acht lassen, daß zehn Jahre zuvor die Mieten gar nicht bis kaum spürbar gesteigen sind, zeichnet sich am Horizont schon eine Trendwende ab. Denn der Markt für Mietwohnungen und Eigentumswohnungen ist natürlich eng miteinander verbunden. Die Mietwohnungen werden knapper, weil immer mehr Mietwohnungen dem Verkauf zum Opfer fallen. Dies ist aber nur dann wirtschaftlicher, wenn die Mieten langsamer steigen als die Kaufpreise. Wenn also die Kaufpreise wieder fallen wird es automatisch auch wieder mehr Mietwohnungen in Braunschweig geben.

Niemand weiß allerdings, wieviele Eigentumswohnungen in Braunschweig wirklich fehlen. Es kann also – bei dieser massiven Bautätigkeit durchaus sein, daß mehr gebaut wird, als tatsächlich benötigt wird.

Die Folge kann sein, daß einige der bereits erteilten Baugenehmigungen oder geplanten Wohnungen in Braunschweig sich auch mit Hilfe von professionellen Maklern nicht mehr wirtschaftlich verkaufen lassen und somit auch (mangels Alternativen) dem Mietmarkt zugeführt werden. Nach einem kleinen “Time-lag” würde dies dort ebenfalls ziemlich bald zur Entspannung und Preisverfällen führen.

Wer jetzt also immer noch von angeblichen Immobilienblasen und Mietpreissteigerungen fabuliert und weitere drastische Einschränkungen im Mietrecht fordert, sollte sich lieber bewusst machen, daß genau diesen extremen Eingriffe in den Markt am Ende zu den von allen unerwünschten Marktschwankungen führen.

Was können wir daraus für SIE ableiten? Wann der beste Zeitpunkt für den Verkauf Ihrer Immobilie gekommen ist, wissen wir erst, wenn der Preiszenit schon deutlich überschritten ist – die Möglichkeit, daß dieser Zeitpunkt schneller als erwartet kommt besteht durchaus.

Rufen Sie uns an 0531-244770 – Jo.Wolter Immobilien, Ihr Makler aus Braunschweig

(c) 2013 www.braunschweig-makler.de #Braunschweig #Makler #Verkauf #Eigentumswohnung

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Immobilienblase und Wohnungsknappheit in Braunschweig? Das sagt der Makler:

Braunschweig-Makler-Blog von Jo. Wolter Immobilien am 11.02.2013:

Immobilienblase in Braunschweig und Wolfsburg?

Von wegen Immobilienblase, die Preise steigen tatsächlich langsamer als gefühlt. Außerdem muß der Immobilienmarkt in Braunschweig über 10 Jahre Stagnation nachholen.
Nimmt man an, daß die Preise pro Jahr um 3% steigen, dann hat der Markt die Stagnation noch lange nicht aufgeholt. Der Markt ist also nicht volatil, sondern gesund. Aktuelle Angebote vom Makler aus Braunschweig finden Sie auf www.wolter.de – ebenso wie aktuelle Updates und Hinweise zur Marktentwicklung.

Mietwohnungen und interessante Links darüberhinaus auch auf https://twitter.com/Jo_Wolter

#Makler #Braunschweig #Immobilienmarkt #wolter.de (c) 2013 www.braunschweig-makler.de

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Wegbeschreibung zum Maklerbüro Jo. Wolter Immobilien in Braunschweig

Makler Blog von Jo. Wolter Immobilien, Braunschweig am 28.12.2012

Jo. Wolter – Makler – Petritorwall 22 – Braunschweig – Anfahrt

Für alle die kein Apple haben (und in sofern auch Flash-Animationen aufrufen können) hier die von Brainworxx programmierte Wegbeschreibung zu Jo.Wolter Immobilien, dem Maklerbüro aus Braunschweig

Bitte klicken Sie auf der Karte von Braunschweig die roten Dreiecke, und dann die LUPE, um die Detailansicht für IHRE Anreiseroute zu erhalten – Sie werden direkt bis zu unserem Maklerbüro geführt. Wenn Sie keine Karte sehen, dann liegt das leider an Ihrem Browser. Bitte klicken Sie auf das große freie Feld, dann öffnet sich das Fenster mit der Karte.

(c) 2012 www.braunschweig-makler.de

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Ortsübliche Provisionen und ortsübliche Vergleichsmieten beim Makler in Braunschweig

Maklerblog von Jo. Wolter Immobilien, Braunschweig aus aktuellem Anlass ein kurzes Statement zur “Ortsüblichkeit” – am 27.11.2012

Makler Ortüblichkeit, Ortsüblich in Braunschweig

Was bedeutet Ortsüblichkeit – und was ist in Braunschweig ortsüblich?

(a) ortsübliche Miete

Es ist so einfach, die Miete für eine Mietwohnung in Braunschweig zu ermitteln! In Braunschweig braucht der Vermieter und der Makler keine Vergleichsmieten zu Rate ziehen, weil es einen sog. qualifizierten Mietspiegel gibt. Dieser wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert bzw. neu erstellt, so daß alle Beteiligten ganz einfach anhand des Braunschweiger Mietspiegels feststellen können, ob die Miete für ihre Wohnung in Braunschweig angemessen ist. Ob der Mietspiegel tatsächlich den Markt abbildet, also realistisch ist, sei dahingestellt. Das steht in einem anderen Artikel.

(b) ortsübliche Provision bei Mietwohnungen

Leider gibt es heute (Ende 2012) noch keine echte Ortsüblichkeit, weil es immer noch viele Makler gibt, die sich vom Mieter eine Provision von zwei Kaltmieten bezahlen lassen. Tendenziell ist der Umbruch allerdings bereits erfolgt. Die meisten und vor allem auch die etablierten und seriösen Makler sind hiervon allerdings abgegangen. Sie lassen sich von ihrem Auftraggeber bezahlen, was in den letzter Konsequenz der Vermieter ist, wenn nicht ein Mieter einen Makler ganz konkret mit der gezielten Suche ausschließlich für dessen Belange beauftragt. Es ist allerdings davon auszugehen, daß bei den Maklern in Braunschweig eine Marktbereinigung stattfinden wird, die mittelfristig hin zu einer reinen Vermieterprovision, also für Mieter provisionsfrei, führt.

(c) ortsübliche Provision beim Verkauf

In Braunschweig wird die Maklerprovision üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

Ausnahme: Keine Verkäuferprovison

Ausnahmen gibt es aber von jeder Regel – neue Marktteilnehmer, kleinere und unerfahrenere Maklerfirmen oder auch unqualifizierte Hobbymakler versuchen zu Verkaufsaufträgen zu kommen, in dem sie damit werben  für den Verkäufer kostenfrei zu arbeiten und sich nur vom Käufer bezahlen zu lassen. Wenn der Makler jedoch nur vom Käufer bezahlt wird, ist er eigentlich kein neutraler Vermittler mehr und sollte auch ganz konsequent  die Interessen des Käufers vertreten. Tut er dies nicht, so kann der Käufer die Zahlung der überhöhten Provision unter Umständen ganz oder zum Teil verweigern. Leider wissen das die betreffenden Makler oftmals selbst nicht. Das Qualitätslogo IVD (Immobilienverband Deutschland) und auch der Grundstücksbörse Braunschweig, dem Zusammenschluß bewährter und etablierter Makler aus der Region Braunschweig sind Qualitätslogos, an denen Käufer und Verkäufer sich orientieren können und unbedingt sollten, denn es geht um viel Geld! Die Verantwortung für die professionelle Abwicklung all Ihrer (in Immobilien angelegten) Ersparnisse sollten Sie nicht ungelernten Hobbymaklern anvertrauen!

Ausnahme: Keine Käuferprovision

Einige Makler haben ihr Portfolio bereits dergestalt umgestellt, daß die Immobilien für Käufer provisionsfrei angeboten werden. Auch wenn die Provisonsteilung seit Jahrzehnten bewährt ist, so ist dies womöglich die Zukunft der Immobilienbranche und wird von der breiten Mehrheit der Bevölkerung so auch gewollt, begrüßt und positiv bewertet. Wir werden dies beobachten und regelmäßig wieder über neue Entwicklungen berichten.

#Makler #Braunschweig #Wolfenbüttel #Ortsüblich #Provision #Provisionfrei #Immobilien

Erstellt 27. November 2012 

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Provisionsfrei – Wer bezahlt dem Braunschweiger Makler die Vermietungsprovision?

Aktuell in aller Munde ist das sog. “Bestellerprinzip” – wer den Makler bestellt (beauftragt) bezahlt ihn auch.

Das sehen wir (Jo. Wolter Immobilien und inzwischen auch andere Makler) in Braunschweig genauso.

Jo.Wolter Immobilien hat als erster Makler in Braunschweig im Jahr 2000 eingeführt, daß Mietwohnungen für den Mieter provisionsfrei sind! Der Vermieter beauftragt uns, die Wohnung zu vermieten – wir sind folglich sein Dienstleister und wir suchen den Mieter, prüfen den Mieter bei der Schufa, schreiben den Mietvertrag, machen die Wohnungsübergabe und und und…

Klar das wir vom Vermieter bezahlt werden! Natürlich gibt es auch Ausnahmen – aber eben nach dem Bestellerprinzip! Beauftragt uns ein Mieter eine Wohnung oder Haus nach seinen konkreten Wünschen für ihn zu suchen und wir werden für ihn fündig – dann sind wir sein Dienstleister – und dann soll er uns auch bezahlen. Aber das ist die Ausnahme, von der Regel – bei 99% aller Vermietung bezahlt der Vermieter den Makler – zumindest bei Jo.Wolter Immobilien in Braunschweig!

Lesen Sie hierzu unbedingt den beigefügten Artikel!

Zeitungsartikel der Braunschweiger Zeitung vom 08. November 2012 zum Thema Makler in Braunschweig

Für den Mieter Provisionsfrei, zukünftig keine Maklerprovision?
Bestellerprinzip: Einer muß den Makler für seine Arbeit bezahlen – und zwar der der ihn beauftragt!
Exkurs: Ortsüblichkeit in Braunschweig

Anders ist das beim Verkauf von Wohnimmobilien – Für Braunschweig ortsüblich ist eine Provisonsteilung. Das ist gut und sinnvoll, denn der Makler arbeitet ja auch wirklich für beide Seiten!

#Braunschweig #Makler #Vermietung #Ortsüblichkeit #Verkauf #Immobilien

Noch Fragen? www.wolter.de – Provisionsfreie Mietwohnungen, faire Preise!

Erstellt 08. November 2012

Die Makler sind auf der Suche nach dem „halben Zimmer”

Von Jo. Wolter Immobilien, Makler in Braunschweig

„3½Zi, KDBB, 100m², Braunschweig, ruhige Lage, DG, 685Euro + NK, Tel. 0531/244770“
Wer kennt diese typische Form der Mietwohnungsanzeige in der Braunschweiger Zeitung nicht. Dies betrifft aber nicht nur Makler, sondern auch private Anbieter von Immobilien in und um Braunschweig. Bei der folgenden Besichtigung sucht der Interessent aber oft vergeblich nach dem „halben Zimmer“. Der Immobilienmakler sucht nach einer passenden Erklärung. Nach einer Umfrage unter etwa 30 Immobilienmaklern aus dem Raum Braunschweig, Wolfenbüttel, Gifhorn und Wolfsburg verwendeten, verstanden diese darunter:
• Einen Raum, der kleiner als zehn Quadratmeter ist
• Ein Durchgangszimmer
• Ein nicht vollwertiges Zimmer
• Einen L-förmigen Raum, der nicht abgeschlossen werden kann
• Einen großen Flur
• Teil eines großen Zimmers
• Eine Empore
• Die Küche/Wohnküche
• Balkon/Terrasse
Nach Kenntnis des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) gibt es keine allgemein verbindliche Definition mehr. Die Makler orientieren sich gern an der DIN 283 aus dem Jahr 1951. Blatt 1 enthielt eine Bestimmung, nach der „Wohn- und Schlafkammern von mindestens sechs Quadratmetern und weniger als zehn Quadratmetern Wohnfläche, deren kleinste Lichtweite auf wenigstens zwei Drittel der Grundfläche mindestens 2,10 Meter ist, als halb gezählt wird.“ Diese Norm wurde 1983 außer Kraft gesetzt, aber nie ersetzt, weswegen es für die Makler (nicht nur in Braunschweig), wie auch alle anderen Immobilienberufe keine allgemeingültige Norm zur Bemessung von Wohnraum gibt. Mache Makler wenden deshalb auch die Wohnflächenverordnung aus dem sozialen Wohnungsbau analog an. Aber auch diese ist für die Makler keine verlässliche Rechtsgrundlage, weil sie eben für den sozialen Wohnungsbau geschaffen wurde.
Allerdings verweist das Ministerium die Makler darauf, dass „auch nicht mehr gültige technische Normen weiterhin die Verkehrssitte prägen“ können.

Wie Sie den richtigen Makler in Braunschweig finden

…bzw. warum Sie den richtigen Makler für Braunschweig bereits gefunden haben!

Es gibt viele Kriterien für die Auswahl des richtigen Maklers zum Verkauf Ihrer Immobilie und dabei darf es nie in erster Linie um den Preis gehen, sondern um die die Leistung, die in einem gesunden Verhältnis zum Preis steht. Wer billig kauft, kauft zweimal – wer sich unqualifizierte Hilfe holt, der renoviert zwei mal – und wer sich keinen erfahrenen und qualifizierten Makler leisten will, der verkauft schlecht oder vielleicht auch gar nicht.

Unabhängig von Ihrer Verbundenheit für Braunschweig oder Braunschweiger Lokalkolorit führt als wichtigster Punkt kein Weg daran vorbei, für einen Verkauf in Braunschweig auch einen Makler zu finden, der in Braunschweig ansässig ist und sich auf den heimischen Immobilienmarkt konzentriert.

Ein Makler, der schwerpunktmäßig in andern Regionen Deutschlands tätig ist, kann die Preise, Strömungen, Animositäten, Lagen und das Selbstverständnis der Braunschweiger Kundschaft nicht so gut kennen. Er hat auch keinen Braunschweiger „Stallgeruch“, also die Akzeptanz und das Vertrauen der Kundschaft und auch erst recht keine Kundenkartei, die aus unzähligen vorher verkauften Immobilien in Braunschweig entsprechend umfangreich ist.

Der Wert einer Immobilie wird geprägt von drei Hauptkriterien: Lage, Lage und Lage, das ist kein Geheimnis. Bei einem Makler ist es ähnlich, denn neben der festen Verankerungen im Heimatmarkt in Braunschweig gibt es die folgenden Kriterien: Qualität, Qualität und Qualität!

Hier die Liste mit den entscheidenden Kriterien / Fragen für den richtigen Makler in Braunschweig, die wir auch gleich für Sie beantwortet haben:

Maklercheckliste:

1.) Lokale Kompetenz
2.) Ausbildung / Qualifikation / Sachverstand
3.) Erfahrung
4.) Kontinuität
5.) Referenzen
6.) Objektbestand
7.) Transparenz
8.) Teamarbeit
9.) Erreichbarkeit
10.) Provision
11.) Verbandszugehörigkeit
12.) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
13.) Internetauftritt

Im folgenden haben wir die 13 entscheidenden Fragen der Maklercheckliste aufgearbeitet, weil wir uns dem Vergleich gern stellen.

1.) Standort Braunschweig: Lokale Kompetenz
Ja, wir konzentrieren uns ausschließlich auf die Region Braunschweig. Hier sind wir in der Vollversammlung der IHK, im Vorstand der Grundstücksbörse Braunschweig und Haus und Grund vertreten, als ehrenamtliche Richter engagiert und zusätzlich aktiv in verschiedenen Clubs und Braunschweiger Aktivitäten.
Es hilft Ihnen für Ihr Haus in Braunschweig nicht weiter, wenn ein Makler weltweit operiert. Know-how in Braunschweig, Wolfenbüttel, Wolfsburg, Gifhorn und Salzgitter sollte der Makler Ihres Vertrauens haben!

2a.) Ausbildung: Immobilienkaufmann / Diplom Immobilienwirt
Ohne eine fundierte, gute Ausbildung kann man kein guter Makler sein. Vertrauen Sie niemandem, der nicht mindestens gelernter Immobilienkaufmann / frau ist!
In unserem Team von Maklern und Hausverwaltern finden Sie nur Profis, die zum Teil darüber hinaus auch noch Immobilienwirtschaft studiert haben.

2b.) Sachverstand: Vereidigter Sachverständiger / Diplom Sachverständiger
Jahr für Jahr erstellen wir für Erbengemeinschaften, Gerichte, Ämter, Fonds und Banken ca. 20-40 Gutachten und Marktwertanalysen. So werden Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser aber auch Gewerbeparks, Bürocenter, Mehrfamilienhäuser und Einkaufscenter in unserer Eigenschaft als Sachverständige und mit unserer Erfahrung als Makler bewertet.

3.) Erfahrung: Immobilienvertrauen seit 1952
Neue Besen kehren gut, deswegen erneuern wir regelmäßig unser bewährtes Team, besuchen Seminare und bilden uns fort. Aber die Erfahrung aus über 60 Jahren Tätigkeit als Makler und Hausverwalter in Braunschweig ist noch viel wertvoller entscheidender.

4.) Kontinuität: Dritte Generation seit 2000
Unser inhabergeführtes Maklerbüro gibt es seit über 60 Jahren. Das Knowhow wird Ihnen inzwischen in der dritten Generation, die geprägt von der Tätigkeit der Eltern und Großeltern als Makler aufgewachsen ist, zur Verfügung gestellt. Herr Maic Wolter ist seit über zwölf Jahren im Unternehmen und hat alle Geschäftsbereiche durchlaufen, bevor er die Geschäftsführung übernommen hat.

5.) Referenzen: über 3.000 Beurkundungen und über 10.000 Mietverträge
Ein kleiner Teil von aktuelleren Referenzen wird auf unserer Webseite unter www.wolter.de vorgestellt. Die beste Referenz ist jedoch der konkret messbare Erfolg. Diese beindruckenden Zahlen wurde übrigens ausnahmslos von einem Mitglied der Geschäftsleitung bis zum Abschluß begleitet und gewissenhaft abgewickelt.

6.) Objektbestand: 15-30 Kaufobjekte
Weniger ist mehr. Es hilft Ihnen nicht, wenn wir 500 Verkaufsobjekte ins Schaufenster hängen und Ihres in der Masse untergeht. Um eine gute und individuelle Betreuung sowohl der Verkäufer, als auch Käufer zu gewährleisten sollte Ihr Makler / Ansprechpartner „seine“ Immobilien so gut kennen, dass er Besichtigungen mit verbundenen Augen durchführen und typische Fragen ohne einen Blick in das Exposé beantworten kann.

7.) Transparenz: Durch vollständige Dokumentation
Jede Aktivität, egal ob Telefonat, Prüfung der Unterlagen im Bauamt, Inserat in der Zeitung, Besichtigung, Nachfaß- oder Beratungsgespräch wird bei uns dokumentiert – und – Ihnen als Auftraggeber auch zugänglich gemacht! Sie können jederzeit über ein Login auf unserer Makler-Webseite www.wolter.de prüfen, was wir für den Verkauf Ihrer Immobilien getan haben, mit wem wir gesprochen haben, Gebote und den Stand der Dinge einsehen. So kann bei uns kein ungutes Gefühl aufkommen, ob wir auch wirklich wie versprochen aktiv sind und mehr tun, als Ihre Immobilie einfach nur im Internet anzupreisen.

8.) Teamarbeit: Verkaufsteam: 3 Makler und 3 Mitarbeiter im Vertriebsinnendienst
Viel hilft viel – manchmal. Damit sich der Makler auf seinen Aussendienst in der Region Braunschweig konzentrieren kann, braucht er einen gut funktionierenden Innendienst, der ihm den Rücken freihält, Termine koordiniert, Exposés anfertigt, den Schriftverkehr abwickelt und auch das Internet pflegt. Das kann ein „Einzelkämpfer“ natürlich niemals so gut darstellen wie unser Team, welches hochspezialisiert ist. Frau Wolter, Frau Lennemann und Herr Wunderling sind die Makler im Aussendienst, während Frau Weber, Frau Moll und Frau Giemsa im Innendienst für Sie telefonisch erreichbar sind.

9.) Erreichbarkeit: Durch Teamarbeit zu den Geschäftszeiten immer erreichbar!
Fällt jemand durch Krankheit oder Urlaub aus, so ist immer jemand da, der dessen Aufgaben übernehmen kann, das Büro ist auch weiterhin erreichbar und der Aussendienst für Sie unterwegs.
Durch das Objekttracking auf www.wolter.de zusätzlich 24/7 erreichbar
siehe Punkt 7.) Nicht nur das Internetangebot, sondern alle unsere ausführlich protokollierten und dokumentierten Aktivitäten können über das Internet durch den Verkäufer jederzeit überwacht werden.

10.) Provision: Ja, Erfolgsprovision!
Wir lassen uns nur den Erfolg bezahlen. Das macht uns zu Partnern. Sie können ohne uns nicht verkaufen, wir können ohne Sie verdienen. Sie bezahlen uns nicht für Fleiß oder redliches Bemühen sondern ausschließlich für den Erfolg. Wir verdienen nur Geld, wenn wir Ihre Immobilie auch wirklich verkaufen.

11.) Verbandszugehörigkeit: IVD und Grundstücksbörse Braunschweig
Wir sind Mitglied im Immobilien Verband Deutschland (IVD), der aus dem (von früher bekannten) Ring Deutscher Makler (RDM) hervorgegangen ist. Außerdem sind wir Mitglied der Grundstückbörse Braunschweig e.V., einem Zusammenschluß von 11 etablierten Immobilienmaklern aus der Region 38. Beides sind Qualitätsmerkmale, die Grundstücksbörse Braunschweig darüber hinaus auch eine Plattform, die es uns ermöglicht uns gegenseitig bei der Suche von Kaufinteressenten zu unterstützen. Ein Maklerkollege der Grundstücksbörse Braunschweig hat vielleicht genau den richtigen Käufer für Ihr Haus in seiner Kartei.

12.) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Ja, sicher!
Das ist doch eigentlich selbstverständlich. In Sechzig Jahren als Immobilienmakler in Braunschweig wurde sie nie in Anspruch genommen – aber sicher ist sicher. Für Sie als Kunden und auch für uns. Für alle Fälle beträgt die Versicherungssumme: EUR 1.130.000,00 je Schadensfall – wie auch in unserem Impressum auf www.wolter.de/impressum nachzulesen.

13.) Internetauftritt: www.wolter.de
Auf www.wolter.de finden Sie eine sauber programmierte, professionelle und vollständige Webseite. Neben den aktuellen Maklerangeboten zu unseren Objekten in Braunschweig und Umgebung finden Sie auch Informationen zu unserer Firmengeschichte, dem Team, den anderen Geschäftsbereichen wie z.B. Hausverwaltung und Gutachten und ein ausführliches Impressum – so wie Sie das von einem Profi erwarten!