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Provisionsfrei – Wer bezahlt dem Braunschweiger Makler die Vermietungsprovision?

Aktuell in aller Munde ist das sog. “Bestellerprinzip” – wer den Makler bestellt (beauftragt) bezahlt ihn auch.

Das sehen wir (Jo. Wolter Immobilien und inzwischen auch andere Makler) in Braunschweig genauso.

Jo.Wolter Immobilien hat als erster Makler in Braunschweig im Jahr 2000 eingeführt, daß Mietwohnungen für den Mieter provisionsfrei sind! Der Vermieter beauftragt uns, die Wohnung zu vermieten – wir sind folglich sein Dienstleister und wir suchen den Mieter, prüfen den Mieter bei der Schufa, schreiben den Mietvertrag, machen die Wohnungsübergabe und und und…

Klar das wir vom Vermieter bezahlt werden! Natürlich gibt es auch Ausnahmen – aber eben nach dem Bestellerprinzip! Beauftragt uns ein Mieter eine Wohnung oder Haus nach seinen konkreten Wünschen für ihn zu suchen und wir werden für ihn fündig – dann sind wir sein Dienstleister – und dann soll er uns auch bezahlen. Aber das ist die Ausnahme, von der Regel – bei 99% aller Vermietung bezahlt der Vermieter den Makler – zumindest bei Jo.Wolter Immobilien in Braunschweig!

Lesen Sie hierzu unbedingt den beigefügten Artikel!

Zeitungsartikel der Braunschweiger Zeitung vom 08. November 2012 zum Thema Makler in Braunschweig

Für den Mieter Provisionsfrei, zukünftig keine Maklerprovision?
Bestellerprinzip: Einer muß den Makler für seine Arbeit bezahlen – und zwar der der ihn beauftragt!
Exkurs: Ortsüblichkeit in Braunschweig

Anders ist das beim Verkauf von Wohnimmobilien – Für Braunschweig ortsüblich ist eine Provisonsteilung. Das ist gut und sinnvoll, denn der Makler arbeitet ja auch wirklich für beide Seiten!

#Braunschweig #Makler #Vermietung #Ortsüblichkeit #Verkauf #Immobilien

Noch Fragen? www.wolter.de – Provisionsfreie Mietwohnungen, faire Preise!

Erstellt 08. November 2012

Tags: Bestellerprinzip Braunschweig Immobilien keine Käuferprovision keine Verkäuferprovision Makler Ortsüblichkeit Provisionsfrei